Knihobot

René Löffler

    Gemeindeleitung durch ein Priesterteam
    Ungestraft aus der Kirche austreten?
    • Ungestraft aus der Kirche austreten?

      Der staatliche Kirchenaustritt in kanonistischer Sicht

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      Wer vor einer staatlichen Behörde den Austritt aus der Kirche erklärt, gilt den deutschen Bischöfen und vielen Kanonisten als exkommuniziert. Nach einem vom Papst approbierten Schreiben des Päpstlichen Interpretationsrates an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom März 2006 ist der staatliche „Kirchenaustritt“ nicht immer ein Kirchenabfall (c. 1117 CIC). Haben sich Kanonisten, kirchliche Verwaltungen und Gerichte geirrt? Versteht „Rom“ den deutschen „Kirchenaustritt“ nicht? Ausgehend von der rechtsgeschichtlichen und statistischen Entwicklung des „Kirchenaustritts“ und seiner Motivation werden das staatliche und kirchliche Verständnis der Kirchengliedschaft dargestellt und Konsequenzen des „Kirchenaustritts“ im Staat und vor allem in der Kirche gemäß dem CIC/1983 und kirchlichem Partikular- und Arbeitsrecht analysiert.

      Ungestraft aus der Kirche austreten?
    • Zu den bislang eher wenig beachteten Neuerungen innerhalb der Normen des CIC/1983 über die Pfarreien gehört die Möglichkeit, gemäß c. 517 § 1 CIC die Seelsorge für eine oder verschiedene Pfarreien zugleich mehreren Priestern solidarisch zu übertragen. Im Zuge der durch Priestermangel bedingten Neustrukturierung der pfarrlichen Seelsorge, von der fast jedes Bistum im deutschsprachigen Raum betroffen ist, scheint diese „commissio in solidum“ in Zukunft durchaus eine Alternative zu sein. Bei der Interpretation und Umsetzung der Norm ergeben sich aber zum Teil gravierende Probleme und Fragen. Wann lässt der Gesetzgeber eine Gemeindeleitung durch mehrere Priester zu und unter welchen praktischen Umständen ist eine Anwendung dieser Norm sinnvoll? Ist es überhaupt praktikabel, dass ein „Seelsorgebezirk“ durch mehrere gleichberechtigte Priester geleitet wird? Welcher Rechtstatus kommt dabei den beteiligten Priestern zu und welche Rechte und Pflichten haben sie? Wo liegen die Chancen, wo die Gefahren dieses Modells? Neben einer eingehenden Erörterung dieser Fragen aus kirchenrechtlicher Sicht wird die praktische Umsetzung der „commissio in solidum“ anhand von Anwendungsbeispielen aus sechs Diözesen betrachtet.

      Gemeindeleitung durch ein Priesterteam