DIE KOOPERATIONSMAXIME Wer führt den Zivilprozess, der Anwalt oder der Richter? Verharrt der Richter noch in pagodenhafter Passivität? Bewältigt die öZPO 1895 den Zivilprozess von heute? Geht es den Novellen um Fixigkeit oder Richtigkeit? Hat das Gesetz versagt - oder die Gerichtspraxis? Führt das Zivilverfahren zu gerechten Urteilen? Antworten auf solche Fragen gibt die KOOPERATIONSMAXIME. Dieses zivilgerichtliche Verfahrensprinzip ist im geltenden Recht ein Garant für Effizienz und Transparenz im Zivilprozess, bewährt sich aber ebenso in den Reformkonzepten Österreichs und Deutschlands von 2001 und 2002. Die alltägliche Gerichtspraxis setzt diesen Grundsatz jedoch viel zu wenig um und verfehlt damit die spannende Aufgabe, zivilrechtliche Konflikte sachgerecht, erschöpfend und überzeugend zu lösen. Unabweisbar ist echtes kooperatives Zusammenwirken von Richter, Anwalt und Partei - als gemeinsamer Weg zu dem richtigen Prozessergebnis.
Klaus F. Kugler Pořadí knih

- 2002