Knihobot

Claudia Seitz-Nitschko

    Verteilungsgerechtigkeit im Scheidungsunterhaltsrecht
    • 2019

      Verteilungsgerechtigkeit im Scheidungsunterhaltsrecht

      Die wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse

      Die Ehe wird zunehmend nicht mehr als unauflösliche Lebensgemeinschaft betrachtet, was sich in der steigenden Scheidungsrate und der Gründung von Zweitfamilien zeigt. Immer mehr Kinder wachsen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf, was die gesetzliche Regelung von Unterhaltspflichten und -ansprüchen oft nicht mehr widerspiegelt. Das verfügbare Einkommen reicht häufig nicht aus, um alle Ansprüche zu erfüllen, was eine einheitliche und überzeugende Vorgehensweise erfordert. Der Bundesgerichtshof (BGH) reagierte auf diese gesellschaftlichen Veränderungen, indem er nacheheliche Einkommensveränderungen bei der Berechnung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen berücksichtigte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte jedoch die Verfassungswidrigkeit dieser Praxis fest, was die Notwendigkeit eines neuen Lösungsansatzes aufwarf. Fraglich bleibt, ob dies unter der aktuellen Gesetzeslage möglich ist, möglicherweise durch eine Neufassung des § 1578 BGB oder der §§ 1581 und 1609 BGB. Nach den Vorgaben des BVerfG änderte der BGH seine Rechtsprechung, um Fälle gleichrangiger Unterhaltsansprüche von geschiedenen und neuen Ehegatten sowie vorrangigen Scheidungsunterhaltsansprüchen zu klären. Es bleibt die Herausforderung, einen überzeugenden Lösungsvorschlag für den nachrangigen Scheidungsunterhalt zu entwickeln und die bestehende Rechtsprechung kritisch zu überprüfen.

      Verteilungsgerechtigkeit im Scheidungsunterhaltsrecht