Kriminologie
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In einem theoretisch und ideengeschichtlich informierten Zugriff werden exemplarische Texte, die für das angemessene Verständnis der heutigen rechtssoziologischen Forschung entscheidend sind, präsentiert und in ihrem Kontext wie bezüglich ihrer Relevanz für daran anschließende Diskussionen erläutert. Der Band stellt dabei auch aktuelle Debatten und Positionen vor. Berücksichtigt werden u. a. Texte von Eugen Ehrlich, Hans Kelsen, Michel Foucault, Max Weber, Niklas Luhmann.
Das Leid und die Bedürfnisse von Kriminalitätstopfern lassen sich nicht in Verfahrensstadien greifen. Sie sind oft auch noch nach einer Verurteilung des Täters und einem damit verbundenen Freiheitsentzug präsent. Demgegenüber ist der Justizvollzug klassischerweise an Tätern und deren Resozialisierungsbedarf ausgerichtet. Diesen scheinbaren Widerspruch möchte eine Opferorientierung im Justizvollzugsziel ausräumen. Auf der internationalen Tagung wurden einerseits Projekte aus der Praxis vorgestellt, andererseits der theoretische Kontext wissenschaftlich aufbereitet. Es wurde deutlich, dass die am Täter ausgerichtete Resozialisierung und der Einbezug von Opferinteressen kein Widerspruch sein müssen, sondern sogar gegenseitig verstärkend wirken können.
Das Sanktionenrecht ist derzeit Gegenstand zahlreicher Reformdiskussionen. Angestoßen durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts wurde das Recht der Sicherungsverwahrung in den vergangenen Jahren bereits verändert. Zu einer Änderung des Rechts der Unterbringung im Psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB liegt ein Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor. Zu fragen ist jedoch, ob und wann Veränderungen einzelner Vorschriften nicht auch zu einer Veränderung des zweispurigen Sanktionensystems an sich führen. Aus diesem Grund machte es sich das Kriminalwissenschaftliche Kolloquium 2014 zur Aufgabe, das System der freiheitsentziehenden Sanktionen als Ganzes in den Blick zu nehmen und einen möglicherweise bestehenden Reformbedarf herauszuarbeiten. Das jährlich stattfindende Kriminalwissenschaftliche Kolloquium greift jeweils aktuelle Themen aus dem Bereich der gesamten Strafrechtswissenschaften auf und möchte die fachliche Diskussion im Wege des wissenschaftlichen Austauschs bereichern. Dieser Band liefert einen Beitrag zur Reformdiskussion im Bereich des Sanktionenrechts.
Anhand von Klausurfällen wird der wesentliche prüfungsrelevante Stoff im strafrechtlichen bzw. kriminalwissenschaftlichen Schwerpunktbereich anschaulich und kompakt dargestellt. Behandel werden zentrale Probleme aus folgenden Themengebieten: Wirtschaftsstrafrecht Strafprozessrecht Kriminologie Jugendstrafrecht Sanktionenrecht Medizinstrafrecht
Neben der Beleuchtung von Erscheinungsformen des Phänomens „Graffiti“ und der Ursachen für Graffiti-Aktivität werden Taten und Täter zunächst sekundäranalytisch untersucht. Im Gefolge illegaler Graffitis entstehen häufig hohe materielle Schäden, die zum einen für die Opfer belastend sind, zum anderen auch für die weitere Entwicklung der meist jugendlichen Täter negative Konsequenzen haben. An diesem Punkt knüpft ein Münchner Modellprojekt an, das im Rahmen des jugendstrafrechtlichen Diversionsverfahrens eine Wiedergutmachungsmaßnahme institutionalisiert hat, die Tätern und Opfern dienen will. Im Wege einer empirischen Untersuchung wurde zum einen die Implementation des Projektes im Kontext der jugendstrafrechtlichen Normen beleuchtet. Zum anderen wurde der Projekterfolg evaluiert, wobei hier auch im Wege einer Mehrebenenanalyse tat- und täterspezifische Eigenschaften berücksichtigt wurden.