Knihobot

Jörg Kinzig

    60 Jahre Tübinger Grafeneck-Prozess
    Die Legalbewährung gefährlicher Rückfalltäter
    Die Praxis der Verständigung im Strafprozess
    Tübinger Kommentar Strafgesetzbuch
    Noch im Namen des Volkes?
    Folter - zulässiges Instrument im Strafrecht?
    • Die Frage, ob die deutsche Justiz nicht allzu sanfte Urteile fällt, zu viel Nachsicht gegenüber Täterinnen und Tätern übt, ist ein Dauerbrenner nicht nur der Stammtische. Besonders nach spektakulären, grausamen oder gewalttätigen Verbrechen, zuletzt aber auch bei Straftaten von Jugendlichen, werden die Gerichte mit dem Vorwurf der Kuscheljustiz konfrontiert. Die sprichwörtliche Aufforderung, »kurzen Prozess zu machen«, wird zum Credo einer zornig-verunsicherten Bevölkerung, die ihren Gerichten und deren Urteilen oft kaum mehr zu folgen vermag. Vor dem Hintergrund einer immer hitziger geführten Debatte analysiert einer der führenden Kriminologen die aktuelle Kriminalitätsentwicklung. Darüber hinaus setzt sich der Autor mit den Möglichkeiten und Grenzen des Strafrechts auseinander und geht ausführlich auf die Situation der Opfer ein. Kinzig beschreibt und analysiert angenehm zurückhaltend und ohne ins Juristendeutsch zu verfallen.

      Noch im Namen des Volkes?
    • Der Kommentar bietet eine tiefgehende und systematische Analyse des Strafgesetzbuches, die sowohl umfassend als auch fundiert ist. Die klar strukturierte Darstellung erleichtert das Verständnis komplexer Spezialfragen und stellt sicher, dass Leser einen hohen praktischen Nutzen aus den Erläuterungen ziehen können.

      Tübinger Kommentar Strafgesetzbuch
    • Die Praxis der Verständigung im Strafprozess

      Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009

      • 540 stránek
      • 19 hodin čtení

      Die Verständigung in Strafverfahren ist ein umstrittenes Rechtsinstitut, das seit langem diskutiert wird. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2013 wurde die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in der StPO bestätigt. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die Schutzmechanismen zur Sicherstellung der grundgesetzlichen Anforderungen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dies wirft Fragen zur Balance zwischen Effizienz und den Rechten der Beteiligten auf.

      Die Praxis der Verständigung im Strafprozess
    • Die Diskussion uber den richtigen gesellschaftlichen Umgang mit gefahrlichen Straftatern dauert seit mehr als einer Dekade mit unverminderter Intensitat an. Durch fast unaufhorlich zu nennende Anderungen des Gesetzgebers ist das noch in der ersten Halfte der 90er Jahre vor der Abschaffung stehende Rechtsinstitut der Sicherungsverwahrung mittlerweile in die Mitte des Sanktionensystems geruckt worden. Im vorliegenden Buch wird zunachst diese Entwicklung unter besonderer Berucksichtigung der Variante der nachtraglichen Sicherungsverwahrung analysiert. Im Zentrum der Untersuchung steht im Anschluss eine Auswertung der Bundeszentralregisterauszuge von rund 500 gefahrlichen Straftatern, von denen die Mehrheit vorwiegend in den 80er Jahren zu Sicherungsverwahrung, ein weiterer Teil nur zu einer zeitigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Im Vordergrund der Erhebung stehen dabei Daten zum Vollzugsverlauf, zur Dauer der Sicherungsverwahrung sowie die Darstellung etwaiger Ruckfalle. Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen, wird abschliessend nach der Sinnhaftigkeit der gesetzlichen Reformen auf diesem Gebiet gefragt. Dabei schliesst die vorliegende Arbeit an die im Jahre 1996 erschienene normativ-empirische Untersuchung Die Sicherungsverwahrung auf dem Prufstand an.

      Die Legalbewährung gefährlicher Rückfalltäter
    • 60 Jahre Tübinger Grafeneck-Prozess

      • 72 stránek
      • 3 hodiny čtení

      Dieses kleine Bändchen versammelt die Vorträge, die am 8. Juni 2009 auf Schloss Hohentübingen anlässlich eines Symposiums zum so genannten Grafeneck-Prozess gehalten wurden, der auf den Tag genau vor 60 Jahren, im Jahr 1949, an derselben historischen Stätte begann. Vor dem Landgericht Tübingen hatten sich insgesamt acht Angeklagte wegen der Tötungen von 10.654 behinderten und psychisch kranken Menschen im Rahmen der so genannten „Euthanasie“-Aktionen der Nationalsozialisten zu verantworten. Ort der Verbrechen war zwischen Januar und Dezember 1940 das Schloss Grafeneck bei Münsingen auf der Schwäbischen Alb, das kurz zuvor für „Zwecke des Reichs“ beschlagnahmt worden war.

      60 Jahre Tübinger Grafeneck-Prozess
    • Obwohl unter Berufung auf die Gefahren organisierter Kriminalität (OK) seit mehr als zehn Jahren tiefgreifende Änderungen des gesamten Strafrechts vorgenommen worden sind, ist nach wie vor ungeklärt, was OK ausmacht und worin ihre besondere Gefährlichkeit begründet liegt. Ziel der Arbeit ist es, anhand einer mehrdimensionalen empirischen Untersuchung aufzuzeigen, welche Sachverhalte als OK aufgegriffen und wie sie von der Justiz verarbeitet werden. Konkret verfolgt der Autor den Weg von 52 OK-Fällen, von der Aufdeckung durch die Polizei bis zur Aburteilung der Täter. Ergänzend wurden Interviews mit Personen geführt, die der OK zugerechnet werden. Aufgrund der Ergebnisse wird erörtert, ob ein Spezifikum der OK beschrieben werden kann und welchen Bedeutungswandel Straf- und Strafprozessrecht durch die Bekämpfung organisierter Kriminalität erfahren haben. Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem „Ersten Preis der Polizei-Führungsakademie Münster-Hiltrup 2003“.

      Die rechtliche Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter Kriminalität