Der Autor kritisiert die Gleichsetzung von Geschlechtertrennung und Patriarchat in Pierre Bourdieus Texten zur "Männlichen Herrschaft". Dass es männliche Herrschaft gab und gibt, stellt der Autor nicht in Abrede. Er wendet sich aber gegen die Art und Weise, wie Bourdieu seine Beobachtungen in der Kabylei, einer vormodernen Exklave der Gesellschaft, mit modernen Vorstellungen über ein ausgewogenes Geschlechterarrangement interpretiert und sie verallgemeinert. Insoweit attestiert er Bourdieu einen normativen Rückschaufehler.
Klaus F. Röhl Knihy






Die Politik hat große Hoffnungen in die obligatorische Streit schlichtung gesetzt. Diese Hoffnungen sind weitgehend enttäuscht worden. Dennoch ist das Schicksal der obligatorischen Streitschlichtung nicht besiegelt. Bisher hat sich kein Land dafür entscheiden können, sein Ausführungsgesetz zu § 15a EGZPO auslaufen zu lassen. Die Diskussion geht weiter. Dazu legen die Autoren die Ergebnisse der Evaluation des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes, die sie ursprünglich im Auftrage des Justizministeriums des Landes angefertigt haben, nunmehr der Öffentlichkeit vor.
Das Zeitalter der Bücher, die so genannte „Gutenberg-Galaxis“ (McLuhan), ist von der Epoche der elektronischen Medien abgelöst worden, die neben der Schrift Ton und Bild verbreiten. Nur das Recht ist ein noch beinahe bildfreier Raum. Im Zuge des kulturellen Wandels ist die Fixierung des Rechts auf das gesprochene und vor allem auf das geschriebene Wort regelrecht zu einer Zugangsbarriere geworden, und zwar nicht bloß für das allgemeine Publikum, sondern gerade auch für Studierende. In der Visualisierung des Lehrstoffes liegt ein Weg, diese Barriere abzubauen. Es geht aber nicht bloß um die Funktionalität von Bildern im Recht. Es geht vielmehr darum, dass das Recht auf Dauer nicht zurückbleiben darf, wenn das Leitmedium der Gesellschaft wechselt. Dieses Buch soll den Anschluss der juristischen Fachdidaktik an die Entwicklung der modernen Bildmedien herstellen. Es wendet sich gegen die verbreitete Annahme, das Recht sei prinzipiell zur Visualisierung ungeeignet.
Der Vergleich im Zivilprozess
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Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung: Entstehung und Verlauf des Forschungsprojekts. 1. Der gerichtliche Vergleich als Problem rechtssoziologischer Forschung. 1.1. Eingrenzung des Untersuchungsbereichs. 1.2. Alternativendiskussion, Zweck des Zivilprozesses und forschungsleitende Interessen. 1.3. Der Stand der Forschung zum Prozeßvergleich. 1.4. Der theoretische Bezugsrahmen. 2. Die Auswahl der Untersuchungseinheiten. 3. Die Analyse von Gerichtsakten — Erhebungsinstrument und Basisdaten. 3.1. Die Methode der Aktenanalyse. 3.2. Operationalisierung und Grunddaten der Variablen des Aktenanalysebogens. 4. Die Beobachtung der mündlichen Verhandlung. 4.1. Methodische Probleme der Beobachtung von Gerichtsverhandlungen. 4.2. Verhandlungsbeobachtung: Erhebungsinstrumente und ausgewählte Daten. 5. Schriftliche Befragung korporativer Akteure. 5.1. Zur Durchführung der Befragung. 5.2. Erhebungsinstrument. 5.3. Zusammenfassung. 6. Die Kommunikation vor Gericht. 6.1. Erläuterung des Interaktiogramms. 6.2. Auswertung der Ergebnisse. 6.3. Normative Prozeßzwecke in empirischer Sicht. 7. Der Vergleich. 7.1. Grunddaten aus der Rechtspflegestatistik. 7.2. Auswahl und Erhebungsmethoden. 7.3. Die Art des Rechtsstreits. 7.4. Parteikonstellation und Anwaltsvertretung. 7.5. Der Verlauf des Konflikts. 7.6. Der Einfluß des Gerichts auf den Abschluß von Vergleichen. 7.7. Gründe und Inhalt des Vergleichs