Knihobot

Arndt Künnecke

    Auf der Suche nach dem Kern des Naturrechts
    Eine Hürde auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft?
    Minderheitenschutz in Ungarn und der Türkei
    Der Schutz von Minderheiten in Ungarn nach dem Nationalitätengesetz von 2011
    Migrationspolitik der baltischen Staaten
    Türkei und EU
    • Türkei und EU

      Perspektiven einer Partnerschaft nach dem gescheiterten Putsch

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      Die politischen Spannungen zwischen der Türkei und der EU haben nach dem gescheiterten Putsch von 2016 und dem Referendum von 2017, das das Präsidialsystem einführte, einen kritischen Punkt erreicht. Die stagnierenden Beitrittsverhandlungen und die drohenden Abbrüche der Beziehungen verdeutlichen die schwierige Lage und die zunehmenden Konflikte zwischen beiden Seiten.

      Türkei und EU
    • Migrationspolitik der baltischen Staaten

      Litauen, Lettland und Estland im Vergleich

      Migrationspolitik ist eines der Politikfelder, die innerhalb der EU noch unzureichend geregelt sind, in Zukunft aber immer mehr an Bedeutung gewinnen werden. Während für die meisten EU-Mitgliedsstaaten die Regelung der Zuwanderungsströme von Asylsuchenden, Flüchtlingen oder Arbeitsmigranten die größte Herausforderung darstellt, haben die baltischen Staaten vor allem mit der Abwanderung großer Teile ihrer arbeitsfähigen Bevölkerung zu kämpfen. Dieses Buch erörtert die Migrationspolitik der drei baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland jeweils anhand der Bereiche Migrationsgeschichte, Emigration, Immigration und Minderheiten und macht dabei deutlich, dass deren Migrationspolitik trotz vieler Gemeinsamkeiten auch signifikante Unterschiede aufweist.

      Migrationspolitik der baltischen Staaten
    • Während Ungarn derzeit vor allem wegen seiner restriktiven Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik und wegen systematischer Einschränkungen von Grundrechten und -freiheiten europaweit kritisiert wird, nimmt das Land in Sachen Minderheitenschutz innerhalb der EU nach wie vor eine führende Position ein. Als ein Land, das auf seinem Staatsgebiet zahlreiche Minderheiten beherbergt, zeigt Ungarn, wie weitreichender Schutz von Minderheiten innerhalb der Landesgrenzen eines modernen europäischen Nationalstaates praktiziert werden kann. Die rechtliche Grundlage dieses vorbildlichen Minderheitenschutzes bildet das Ungarische Nationalitätengesetz von 2011. Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Minderheitenschutzes in Ungarn vom Ersten Weltkrieg bis heute erörtert und bewertet die vorliegende Studie den Schutz von Minderheiten in Ungarn auf Grundlage des seit dem Jahr 2011 geltenden Nationalitätengesetzes. Dr. Dr. Arndt Künnecke ist Professor für Öffentliches Recht, Staatsrecht und Politik an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl. Zuvor war er zehn Jahre lang als Dozent für Rechts- und Politikwissenschaften an verschiedenen Universitäten in Istanbul tätig. Seine Forschungsschwerpunkte sind Minderheitenrechte sowie Verbraucherschutzrecht in der EU.

      Der Schutz von Minderheiten in Ungarn nach dem Nationalitätengesetz von 2011
    • Minderheitenschutz in Ungarn und der Türkei

      Eine vergleichende Studie zum Umgang mit Trianon-Trauma und Sèvres-Syndrom

      Dieses Buch vergleicht den Minderheitenschutz in Ungarn und der Türkei. Unter ihren immer autokratischer agierenden Herrschern Viktor Orbán und Recep Tayyip Erdoğan haben sich beide Länder in den vergangenen Jahren immer mehr vom Westen abgewandt und insbesondere Menschenrechte systematisch eingeschränkt. Eng mit der Garantie von Menschenrechten verknüpft ist der Schutz von Minderheiten. Dieser wurde beiden Staaten als Verlierern des Ersten Weltkrieges in den Friedensverträgen von Trianon und Sèvres (später: Lausanne) gegen ihren Willen aufgezwungen. So litt Ungarn unter seinem «Trianon-Trauma» und die Türkei unter ihrem «Sèvres-Syndrom». Der Autor untersucht, wie unterschiedlich beide Länder mit dieser Last umgegangen sind und wie sich der Schutz von Minderheiten auf deren Staatsgebiet seitdem entwickelt hat.

      Minderheitenschutz in Ungarn und der Türkei
    • Kein Thema wird innerhalb der EU derzeit so kontrovers und leidenschaftlich diskutiert wie die Frage eines möglichen EU- Beitritts der Türkei. Der Verfasser arbeitet unter Berücksichtigung der für das jeweilige Minderheitenverständnis unverzichtbaren historischen und politischen Hintergründe die unterschiedlichen Auffassungen der EU und der Türkei zum Minderheitenbegriff heraus, stellt diese sowohl dogmatisch als auch praktisch anhand der im Einzelnen auf dem Gebiet der Türkei vom türkischen bzw. europäischen Minderheitenbegriff anerkannten und anzuerkennenden Minderheiten gegenüber und zeigt im Anschluss daran politisch realisierbare Wege zur Annäherung der divergierenden Minderheitenbegriffe auf. Damit leistet der Autor einen wichtigen Beitrag zur gegenwärtigen Debatte über einen möglichen EU-Beitritt der Türkei. Dr. disc. pol. Dr. iur. Arndt Künnecke studierte Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft sowie Mittlere und Neuere Geschichte an der Georg-August-Universität Göttingen und ist derzeit als Dozent und Rechtsanwalt in Istanbul tätig.

      Eine Hürde auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft?
    • Hat das Gedankengut der Naturrechtsrenaissance der ersten beiden Nachkriegsjahrzehnte noch einen Bezug zur Gegenwart oder ist es nur von historischem Interesse? Der Autor untersucht diese Frage durch einen Vergleich der schwachen säkularen Naturrechtslehren von Radbruch, Coing, Hart, Welzel und Fuller zwischen 1945 und den späten 1960er Jahren. Nach einer Einführung in den historischen Kontext und einer detaillierten Darstellung der einzelnen Lehren erfolgt im Hauptteil des Buches ein Vergleich unter verschiedenen Aspekten, der die Besonderheiten der Konzepte herausstellt. Besonders Fuller, ein in Deutschland bislang wenig beachteter Naturrechtsvertreter, wird ausführlich gewürdigt. Der Autor spannt den Bogen von der Nachkriegszeit zur Gegenwart und zeigt, dass die Naturrechtsrenaissance nicht nur auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg beschränkt ist. So berief sich der Bundesgerichtshof in Urteilen zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts auf die Radbruchsche Formel. Er untersucht, ob neben dieser Formel auch andere Naturrechtslehren der Nachkriegszeit für gegenwärtige Problemfälle relevant sind. Abschließend gibt der Autor Denkanstöße für eine Fortführung der Naturrechtsdiskussion, basierend auf den überzeugenden Inhalten der verglichenen Lehren.

      Auf der Suche nach dem Kern des Naturrechts