Knihobot

Christina Meyer im Hagen

    Insolvenzsteuerrecht
    Die Teilsteuererklärung und ihre Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren in der Insolvenz und Zwangsverwaltung
    • Die Aufteilung der Einkommensteuer zwischen insolvenzbefangenen und -freien Forderungen sowie Forderungen gegen das Sondervermögen in der Zwangsverwaltung ist komplex. Die Trennung der Vermögenssphären bei der Einkünfteverteilung soll eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit gewährleisten. Bereichsaufteilungsbescheide schützen das Steuergeheimnis. Ausgangspunkt ist eine BFH-Entscheidung von 2015, die den Zwangsverwalter verpflichtet, die Einkünfte aus der Vermietung der beschlagnahmten Grundstücke zu erklären und die anteilige Einkommensteuerschuld zu begleichen. Im Insolvenzverfahren reicht der Insolvenzverwalter Teilsteuererklärungen für den verwalteten Teil des Schuldnervermögens ein und entrichtet die entsprechenden Steuern. Diese Arbeit untersucht, wie die durch Insolvenzeröffnung oder Zwangsverwaltung verursachte Trennung der Vermögenssphären und die damit verbundene Notwendigkeit der Aufteilung der einheitlichen Einkommensteuerschuld abgabenrechtlich umgesetzt werden kann. Das Inhaltsverzeichnis umfasst folgende Punkte: I. Einleitung, II. Die Teilsteuererklärung, III. Erklärungspflichten, IV. Steuerfestsetzungsverfahren, V. Vollstreckungsverfahren, VI. Rechtsbehelfsverfahren, VII. Steuerliche Pflichten der Vermögensverwalter nach Aufhebung oder Beendigung des Verfahrens, VIII. Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit, sowie ein Literaturverzeichnis.

      Die Teilsteuererklärung und ihre Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren in der Insolvenz und Zwangsverwaltung
    • Die Covid-19-Pandemie hat Insolvenzen stark erhöht und neue Gesetze sowie rechtliche Vorgaben hervorgebracht. Der erfahrene Fachanwalt beleuchtet die Verfahrensstadien des Insolvenzrechts und behandelt steuerrechtliche Herausforderungen im Insolvenzfall, wobei er die Wechselwirkungen zwischen Insolvenzrecht und Steuerrecht analysiert.

      Insolvenzsteuerrecht