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Gerwin Haybäck

    Orac-Rechtsskripten - 8: Schuldverträge - 8., aktualisierte Auflage
    Das Recht am geistigen Eigentum
    • Das Recht am geistigen Eigentum

      Marken-, (Gebrauchs)Muster-, Patent- und Urheberrecht

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      Das “Recht am geistigen Eigentum³ umfasst den Schutz des Marken-, Muster-, Gebrauchsmuster-, Patent- und Urheberrechts, dessen Bedeutung für die unternehmerische Tätigkeit erheblich ist. Das zeigt sich etwa in zahlreichen neuen oder aktualisierten Übereinkünften und Gesetzgebungsakten auf nationaler und internationaler Ebene und in einer intensiv mit diesen Fragen befassten Rechtsprechung. Von besonderer Bedeutung ist die Flut gemeinschaftsrechtlicher Normen im Dickicht dieser komplexen Rechtsmaterie. Dessen Teilgebiete werden in diesem (ersten) Werk der neuen Praxis-Rechtsskriptenreihe für den Praktiker übersichtlich gegliedert und inhaltlich zusammenhängend dargestellt. An Neuentwicklungen berücksichtigt wurden etwa: Gemeinschaftsmarkenrecht, Musterrechts-Novelle 2003, Patentanwaltsgesetz, Gemeinschaftspatent, Biotechnologie-Richtlinie, Copyright-Richtlinie, UrhG-Novelle 2003 etc. Kompakte und überschaubare Darstellung und vor allem zahlreiche Beispielsfälle (mit Rechtsprechungsnachweisen) sichern für die Praxis rasch verwertbare Information über das Recht am geistigen Eigentum.

      Das Recht am geistigen Eigentum
    • Dieses Skriptum bietet einen umfassenden Überblick über das Rechtsgebiet der Schuldverträge und dient sowohl als Lernbehelf für Studierende und juristische Berufsanwärter als auch als Informationsquelle für Praktiker des Zivilrechts. Die Neuauflage berücksichtigt das Zahlungsverzugsgesetz 2013, das auf der Zahlungsverzugs-RL 2011/7/EU basiert und den neuen § 907a einführt, der die Geldschuld regelt und die Kaufpreisschuld als Bringschuld konzipiert. Zudem wurde die Regelung zu unternehmerischen Verzugszinsen und Entschädigungen für Betreiberkosten überarbeitet. Das Verbraucherrechte-RL-Umsetzungsgesetz hat Änderungen an den §§ 429 und 905 ABGB zur Folge, einschließlich einer verbraucherrechtlichen Regelung zum Gefahrenübergang bei Versandkäufen (§ 7b KSchG) und einer Informationspflicht des Unternehmers (§ 5a KSchG). Im Mietrecht wurden die Fälligkeiten der Mietzinszahlung neu geregelt. Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 verpflichtet Verkäufer, einen aktuellen Ausweis über die energietechnische Qualität des Gebäudes vorzulegen. Darüber hinaus wird die Neuauflage durch die Berücksichtigung der neuesten Judikatur des OGH ergänzt, was sich in den Ausführungen zu verschiedenen Vertragstypen widerspiegelt, darunter der Beförderungsvertrag und der Pensionskassenvertrag.

      Orac-Rechtsskripten - 8: Schuldverträge - 8., aktualisierte Auflage