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      Zahlungsdienstegesetz – Kommentar

      Mit dem am 1. 11. 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) wurden die Vorgaben der ZahlungsdiensteRL zur Schaffung eines EU-/EWR-weiten Zahlungsverkehrsraums umgesetzt. Durch einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste werden erstmals die zahlungsverkehrsrechtlichen Aufsichtsregime aufeinander abgestimmt und die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstnutzern und -leistern grenzüberschreitend festgelegt. Ziel ist die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Zahlungssysteme und die Verbesserung der Zahlungsinfrastruktur im europäischen Binnenmarkt, wodurch der Zahlungsverkehr insgesamt beschleunigt und dessen Effizienz und Sicherheit gesteigert werden sollen. Diese neue Rechtslage wird nun erstmals umfassend von einem Expertenteam aus Wissenschaft und Praxis kommentiert: Die detaillierten Bestimmungen des ZaDiG werden - unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Darstellung der bereits zahlreichen Gesetzesnovellen in umfassender Art und Weise aufbereitet und dem Rechtsanwender in der Praxis zugänglich gemacht. Die wichtigsten Inhalte im Überblick: Anwendungsbereich und Zugang zu Zahlungssystemen; Zahlungsinstitute: Konzession, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit; Zahlungsdienste: Informationsrechte und -pflichten, Entgelte, Haftung; Aufsicht und internationale Zusammenarbeit, Insolvenzbestimmungen.

      ZaDiG2017