Irmgard Busch ist Heimatsforscherin und kennt sich gut mit der Geschichte von Windeby aus. Peter von Feldmann, ehemaliger Verwaltungsrichter, wuchs im Herrenhaus Windeby auf. Sabine Jacobs-Bommert, Journalistin, ist ebenfalls Urenkelin der Gutsbesitzer und lebt in Nümbrecht. Gabriele Pochhammer, Journalistin und ehemalige Chefredakteurin, lebt in Westerthal. Ulrike Behnsen leitet die Bahnhofsmission Eckernförde.
Peter von Feldmann Knihy






Am 1. Februar 2006 sind mit der neuen Berliner Bauordnung grundlegende Änderungen im Bauverfahrensrecht in Kraft getreten. Ziel der neuen Bauordnung ist es, das traditionelle Baugenehmigungssystem mit der Zweiteilung in (untergeordnete) genehmigungsfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben so weit wie möglich zu verdrängen. Zukünftig soll die überwiegende Mehrzahl der nicht von vornherein genehmigungsfreien, jetzt verfahrensfrei genannten Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegen. Dieses Verfahren soll für alle nicht ohnehin verfahrensfreien Vorhaben außer Sonderbauten gelten, sofern sie den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, gegebenenfalls nach Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen, entsprechen oder deren Zulässigkeit außerhalb dieser Bereiche durch einen entsprechenden Bescheid geklärt ist. Lediglich eine „Restmenge“, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, soll unter das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren fallen. Das umfassende Baugenehmigungsverfahren betrifft nur noch die sog. Sonderbauten. Ein Wahlrecht, sich anstelle der komplizierten neuen Verfahren für das traditionelle Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden, gesteht der Berliner Gesetzgeber im Gegensatz zum brandenburgischen dem Bauherrn nicht zu. Bei näherem Hinsehen ergeben sich jedoch praktisch mannigfaltige Gestaltungsmöglichkeiten für den Bauherrn, zumindest die Genehmigungsfreistellung zu vermeiden und ins vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zu gelangen. Von allen Beteiligten – Bauherren, Architekten, Mitarbeitern der Bauaufsichtsbehörde – wird mit der umfassenden Einführung der Genehmigungsfreistellung und der erheblichen Einschränkung der bauaufsichtlichen Prüfungsaufgaben durch Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Bauordnung auf Bauherren und Architekten erhebliches Umlernen verlangt. Baurechtsvereinfachung – wer wäre nicht dafür? Die Erfahrung lehrt aber, dass grundlegende Rechtsänderungen oft so schwierige Probleme für die Praxis aufwerfen, dass der Vereinfachungseffekt, zumindest für längere Zeit, nicht sichtbar wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn die praktischen Auswirkungen in erheblichem Umfang im Gesetzgebungsverfahren nicht gesehen werden. Wir befürchten dies alles auch für die neue Berliner Baurechtsvereinfachung. Mit dieser Broschüre soll daher eine erste praktische Handreichung allen gegeben werden, die sich demnächst in ihrer beruflichen Praxis mit den komplizierten Neuregelungen konfrontiert sehen. Es handelt sich dabei noch nicht um eine umfangreiche fachjuristische Kommentierung, sondern um erste Lösungsansätze unter Berücksichtigung bereits zu dem Themenkreis vorliegender Rechtsprechung und Kommentarliteratur.
Das neue Baugesetzbuch
- 402 stránek
- 15 hodin čtení
Denkmalschutz hat in Deutschland einen hohen Stellenwert, steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zu den Rechten der Eigentümer denkmalbelasteter Grundstücke. Dieses Spannungsverhältnis wird häufig durch eine rigide Anwendung der Denkmalschutzbestimmungen gegenüber privaten Interessen verschärft. Es ist wichtig, die gesetzlichen Erhaltungspflichten des Eigentümers so anzuwenden, dass ein vernünftiger Interessenausgleich für eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung des Gebäudes erreicht wird, während gleichzeitig die dauerhafte Erhaltung des Denkmals gewährleistet bleibt. Anlass für die Herausgabe dieses Leitfadens sind neue Verwaltungsvorschriften zum Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz, das die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur stärkeren Berücksichtigung des Eigentumsgrundrechts umsetzt. Die Verzögerung von über anderthalb Jahren zwischen der Neufassung des Gesetzes und den Verwaltungsvorschriften verdeutlicht die Herausforderungen beim erforderlichen Interessenausgleich. Der Leitfaden konzentriert sich auf das Baudenkmalrecht und behandelt weniger relevante Fragen zu Gartendenkmalen, Bodendenkmalen und beweglichen Denkmälern nicht. Er richtet sich an Eigentümer, Nutzer und Verwaltungen, die denkmalrechtliche Probleme lösen müssen, und legt den Schwerpunkt auf rechtspraktische Informationen. Die wichtigsten denkmalrechtlichen Regelungen der Landesdenkmalgesetze von Berlin und Brandenburg werden erläutert und