Das Verhältnis des Bergbaus zu den öffentlichen Verkehrsanstalten ist ein altes, aber aktuelles Problem, das in der Praxis zunehmend belastend wird. Das Institut für Berg- und Energierecht der Universität Münster hat sich intensiv mit diesen Fragestellungen auseinandergesetzt. Die vorliegende Darstellung fasst die Ergebnisse der verschiedenen Arbeiten zusammen, wobei Herr Rechtsanwalt Dr. H. Schulte und Herr Assessor Forne/li maßgeblich mitgewirkt haben. Ein besonderer Dank gilt auch den Fachleuten aus der Praxis, die durch Diskussionen und die Bereitstellung praktischer Materialien unterstützten. Die Gliederung umfasst verschiedene Aspekte: Zunächst wird die Eigenart der Fragestellung und die methodische Besonderheit behandelt. Anschließend wird die Bedeutung der Kollision zwischen Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten untersucht, einschließlich der Ausdehnung öffentlicher Verkehrsanlagen und der Art der Kollision. Es wird auch auf die Belastung des Bergbaus und die historische Entwicklung eingegangen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Interessenwiderstreit kollidierender Nutzungsrechte. Hier werden die beteiligten Interessen, die gesetzliche und richterliche Interessenbewertung sowie der Vergleich der Kollisionsregelung des ABG mit dem Planfeststellungsverfahren behandelt. Schließlich wird das Recht des ABG, insbesondere die §§ 153 und 154, sowie deren systematische Stellung und die spezielle Regelung für das V
Harry Westermann Knihy
6. duben 1909 – 31. květen 1986


![Akademischer Festakt der Fachbereiche Rechtswissenschaft und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 5. April 1984 zu Ehren von Professor D[okto]r Harry Westermann anlässlich der Vollendung seines 75. Lebensjahres](https://rezised-images.knhbt.cz/1920x1920/0.jpg)



InhaltsverzeichnisI. Einleitung.II. Das Wesen des „Luftreinhalte-“ und des Nachbarrechts und ihr Verhältnis zueinander.III. Gesetzgeberische Maßnahmen zum Zwecke der Luftreinhaltung.IV. Die Reform des § 906.Schrifttumsverzeichnis.
Person und Persönlichkeit als Wert im Zivilrecht
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40 [Vierzig] Jahre Lehre
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Freiheit des Unternehmers und des Grundeigentümers und ihre Pflichtenbindungen im öffentlichen Interesse nach dem Referentenentwurf eines Bundesberggesetzes
170. Sitzung am 20 Oktober 1971 in Düsseldorf