Inhalt und Konzeption: Das Lehrbuch bietet neben dem bewährten umfassenden Überblick über den Pflichtfachkanon im Besonderen Verwaltungsrecht zahlreiche Übersichten und Prüfungsschemata sowie kapitelabschließende Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, die eine umgehende Kontrolle des Lernergebnisses ermöglichen und den Studierenden auch als Prüfungs- und Examensvorbereitung von hohem Wert sein werden. Von allen Studierenden der Rechtswissenschaft nachzuweisen sind üblicherweise (Grund-)Kenntnisse im Kommunalrecht als einer für die Leistungsverwaltung typischen Materie, im Polizei- und Ordnungsrecht als Paradedisziplin der Eingriffsverwaltung sowie im Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht). Die Darstellung ist Grundlage des ersten Erlernens der Materien, eignet sich aber auch - durch in Kleindruck abgesetzte Textpassagen und zahlreiche Verweise in Fußnoten - zu deren Vertiefung und dient durch seine didaktische Weiterentwicklung nunmehr nicht nur der reinen Vorlesungsbegleitung, sondern auch der gezielten Vorbereitung auf Klausur und Examen.
Peter Josef Tettinger Knihy






Die Abfallentsorgung ist zu einem der zentralsten Probleme der modernen Industriegesellschaft geworden. Eine Reform des bestehenden Abfallrechts soll dieses Problem bew{ltigen helfen. Die hier vorliegende interdisziplin{re Untersuchung besch{ftigt sich haupts{chlich mit der Frage,ob die Vorrangklausel des geltenden Bundesabfallgesetzes als taugliche Grundlage f}r die Bew{ltigung des Abfallproblemes gelten kann. Dazu wird derGesetzestext einer umfassenden juristischen Interpretation unterzogen; es findet eine realit{tsnahe Analyse der relevanten technischen, volks- und betriebswirtschaftlichen Aspekte statt. Die im Abfallgesetz enthaltene Vorrangklausel der Abfallverwertung stellt danach bei korrekter Auslegung der Merkmale "technisch m|glich", "Mehrkosten", "Zumutbarkeit", "Vorhandensein oder Schaffung eines Marktes" einen ausgewogenen Kompromi~ zwischen |konomischen und |kologischen Sachzw{ngen dar. F}r aktuelle Reform}berlegungen, namentlich auch f}r den k}rzlich vorgelegten Referentenentwurf des Umweltministeriums, gilt diesbez}glich vor dem Hintergrund: "If it is not necessary to change the law, it is necessary not to change" (so das Fazit in Anlehnung an die englische Gesetzgebungstradition).