Knihobot

Karl Albrecht Schachtschneider

    11. červenec 1940
    Transport - Wirtschaft - Recht
    Rechtsfragen der Weltwirtschaft
    Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam
    Parteiausschluß und Verfassung.
    Staatsschulden.
    Die Souveränität Deutschlands
    • Wie souverän ist Deutschland wirklich? Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen, erklärte 2011, Deutschland sei seit dem 8. Mai 1945 nie voll souverän gewesen, was die Dominanz des entgrenzten Kapitalismus verdeutlicht. Wenn Deutschland nicht souverän ist, wird es von einer anderen Macht kontrolliert, und Schäuble agiert als deren Agent, nicht als Vertreter des Volkes. Der Inhalt beleuchtet die Geschichte der Souveränität und deren aktuelle Lehren. Es wird das Prinzip der kleinen Einheit thematisiert, das Freiheit fördert, während Großstaaten obrigkeitlichen Charakter besitzen. Revolutionen werden als Befreiungen zum Recht betrachtet. Zudem wird Deutschlands Souveränität und der Status des Deutschen Reiches behandelt, einschließlich der Frage, ob die SHAEF-Gesetze noch gelten und die Implikationen des nicht abgeschlossenen Friedensvertrags. Die Problematik der Ostgebiete und die Haager Landkriegsverordnung werden angesprochen, ebenso wie die Vorenthaltung von Abstimmungen gemäß dem Grundgesetz. Die Verletzung der Bürgerrechte und der Versuch, eine politische Korrektheit durchzusetzen, die die menschliche Würde einschränkt, werden kritisiert. Schließlich wird die Euro-Rettungspolitik als Staatsstreich und das europäische Gerichtssystem als Bedrohung für die Freiheit der Bürger dargestellt, während die Vision eines Weltstaates als potenzielles Ende der Freiheit und Herrschaft kleiner Eliten diskutiert wird.

      Die Souveränität Deutschlands
    • Staatsschulden.

      Wider die Schuldenbremsen.

      Die öffentliche Hand finanziert sich zunehmend durch Kreditaufnahme. Das wird durch Nullzinspolitik gefördert. Die Schuldenbremsen sind ausgesetzt oder werden ignoriert. Die Zentralbanken finanzieren entgegen allen Verboten ihre Staaten monetär. Die Schuldenbremsen haben die wirtschaftliche Vernunft gegen sich. Austeritätszwänge sind wirtschaftlich und politisch verheerend. Die Staatsfinanzierung der Zentralbanken begründet keine Schulden ihres Staates. ›Schuldner‹ und ›Gläubiger‹ sind identisch.

      Staatsschulden.
    • Die Bürger sind weitestgehend auf die Parteien angewiesen, wenn sie ihrer Pflicht genügen und in Erkenntnis dessen, was für das Gemeinwohl gut ist, an der politischen Willensbildung ihres Staates mitwirken wollen. Die Parteien gehören zum Staat und sind den Grundrechten verpflichtet. Parteiausschlüsse sind ein Machtmittel der Parteioligarchien, dessen Voraussetzungen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen und mit den grundrechtlich geschützten politischen Freiheiten schwerlich vereinbar sind.

      Parteiausschluß und Verfassung.
    • Main description: Muslime wollen den Islam, ihre Religion, auch in Deutschland leben. Sie bauen Moscheen und Minarette, welche die Herrschaft Allahs propagieren. Musliminnen kleiden sich wie im Orient. Schon ruft der Muezzin zum Gebet. Die Scharia soll möglichst zur Geltung kommen. Dafür berufen sich die Muslime auf die Religionsfreiheit und werden darin, soweit irgendwie tragbar, von Politik, Rechtsprechung, Medien und Wissenschaft unterstützt. -- Das Bundesverfassungsgericht hat die Freiheiten des Glaubens und des Bekenntnisses und die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung zu einem vorbehaltlosen Grundrecht der Religionsfreiheit zusammengefaßt und dieses nicht nur weit ausgedehnt, sondern auch in einen denkbar hohen Rang gehoben. Nur gegenläufigen verfassungsrangigen Prinzipien muß das Grundrecht, zu leben und zu handeln, wie es die Religion gebietet, weichen. Die schicksalhafte Dogmatik ist neu zu bedenken, weil der Islam eine verbindliche Lebensordnung ist, die mit westlicher Kultur schwerlich vereinbar ist. Die Säkularität ist ihm fremd. Der aufklärerische Vorrang des Staatlichen vor dem Religiösen ist religionspluralistisch zwingend. Grundrechte, die freiheitliche demokratische Ordnung umzuwälzen, kann es wegen des gegenläufigen Widerstandsrechts nicht geben. Auch die Religionsgrundrechte lassen es nicht zu, daß die Erste Welt, das Diesseits, von Vorstellungen einer Zweiten Welt, des Jenseits, beherrscht wird. -- Die Dogmatik der Religionsgrundrechte wirft Fragen nach Meinen, Wissen und Glauben, nach politischer Freiheit und religiöser Herrschaft, nach Diesseits und Jenseits, nach Staat und Religion auf, die Frage nach einer Republik, deren fundamentales Prinzip die Freiheit der Bürger ist, die demokratisch zum Recht finden

      Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam
    • Die weltweite Wirtschaft ist wesentlich durch die Verträge der Welthandelsorganisation, aber auch durch regionale und einzelstaatliche Vorschriften geordnet, zumal durch Vorschriften über Geld und Währung, über den Kapitalverkehr und über das Investitionsrecht, welche noch keine globale Regelung gefunden haben. Auch diese durchaus unvollständige Ordnung muß sich in die Prinzipien des Rechts fügen. Das Weltwirtschaftsrecht ist sowohl materiell als auch prozedural eine Rechtsordnung im Aufbau. Vor allem die Durchsetzung des internationalen Vertragsrechts begegnet der alten und großen Streitfrage des Völkerrechts nach der Verbindlichkeit, welche die Entwicklung sowohl der europäischen wie der globalen Wirtschaft wesentlich beeinflußt. Die Autoren des ersten Bandes der Schriftenreihe Rechtsfragen der Globalisierung leisten mit ihren Abhandlungen zu materiellen und prozeduralen Rechtsfragen der Weltwirtschaft einen Beitrag zum rechtswissenschaftlichen Diskurs der Globalisierung, der der Ökonomik genauso bedarf wie der praktischen Philosophie.

      Rechtsfragen der Weltwirtschaft
    • Am 17. Februar 2001 wollten die Herausgeber und Autoren Johann Georg Helm, dem unermüdlichen Transportrechtler, dem unbestechlichen Rechtswissenschaftler, dem geachteten Akademiker mit diesem Buch ihren Respekt und ihre Freundschaft bekunden, vor allem aber eine Freude bereiten. Am 17. Mai 2000 ist Johann Georg Helm gestorben, überraschend und viel zu früh. Das Buch, als Festschrift begonnen, ist eine Gedächtnisschrift geworden, die stets an Johann Georg Helm, den Kollegen, Weggefährten, Mitstreiter und Freund, erinnern soll. An dieser Gedächtnisschrift haben einundfünfzig Autoren mitgewirkt, Professoren des Rechts und der Wirtschaft, Richter und Rechtsanwälte, aus dem In- und Ausland, die Helm wissenschaftlich, kollegial und auch persönlich verbunden waren und sind. In der Abteilung Transport behandeln fünfundzwanzig Beiträge Fragen des Transportrechts, nicht das einzige, aber das wichtigste Arbeitsgebiet von Johann Georg Helm, zu welchem er seine großen Kommentierungen des Speditionsrechts, des Frachtrechts und des Eisenbahnrechts beigetragen hat. Die Transportrechtler haben mit ihren Aufsätzen ein Werk geschaffen, welches die facettenreiche und anspruchsvolle Transportrechtslehre vorstellt. Diese Aufsatzsammlung erweist eindrucksvoll die Einheit von Wissenschaft und Praxis in der Rechtslehre, der Helm ganz verpflichtet war. In ihren vierzehn Beiträgen der Abteilung Wirtschaft erweisen die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler der Fakultät ihrem Kollegen Respekt und Freundschaft. Mehrere der Beiträge greifen Gesetzesvorhaben und Rechtsprobleme auf und zeigen damit die lebensmäßige Einheit der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften, die Helm sowie seine ganze Fakultät stets gepflegt haben. In der Abteilung Recht sind zwölf Aufsätze zu verschiedenen Arbeitsgebieten zusammengefaßt, welche Helm außer dem Transportrecht beschäftigt haben, nämlich das Versicherungsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das Umweltrecht, aber auch die allgemeine Rechtslehre. Die Sammlung der Beiträge in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache zeigt, daß Johann Georg Helm in seiner Fakultät und in der Gemeinschaft der Rechtswissenschaftler national und international herausragendes Ansehen hatte und hat.

      Transport - Wirtschaft - Recht
    • »Wer dieses hervorragende Buch liest, stellt rasch fest, was den Gegensatz zwischen dem national orientierten Rechtsstaat und den an internationalen Konventionen orientierten ›zeitgemäßen‹ Rechtsgelehrten ausmacht. Ein zweifellos nicht im Handumdrehen zu lesendes Werk, das den Leser aber mit interessanten, sorgfältig erkärten Standpuntken und Wahrheiten vertraut macht.« In: Schweizerzeit, Nr. 6 vom 25. März 2011

      Res publica res populi
    • Staatsunternehmen und Privatrecht

      Kritik der Fiskustheorie, exemplifiziert an §1 UWG

      Frontmatter -- VORWORT -- INHALTSOBERSICHT -- EINLEITUNG -- 1. Teil Problemskizze einer Kritik der Fiskustheorie am Beispiel des § 1 UWG -- 2. Teil Die Diskussion des wettbewerblichen Charakters staatsunternehmerischer Marktteilnahme -- 3. Teil Das Autonomieprinzip des Grundgesetzes -- 4. Teil Das Problem autonomiegerechter Realität -- 5. Teil Die Staatstheorie nach dem Autonomieprinzip des Grundgesetzes; Kritik des funktionalistischen Begriffs des Staatlichen -- 6. Teil Die Staatstheorie nach dem Autonomieprinzip des Grundgesetzes; die institutionelle Theorie des Staatlichen -- 7. Teil Wettbewerblichkeit und Staatlichkeit -- 8. Teil Die Inadäquanz der „guten Sitten“ im Sinne des § 1 UWG als Maßstab staatlichen Verhaltens -- ZUSAMMENFASSUNG -- LITERATURVERZEICHNIS -- STICHWORTVERZEICHNIS

      Staatsunternehmen und Privatrecht
    • In diesem Werk wird aufgezeigt, wie der deutsche Nationalstaat, der für Frieden und Freiheit steht, der Europäisierung und Globalisierung geopfert wird. Der Autor identifiziert zwei Haupttriebfedern der Internationalisierung: kapitalistisches Geschäft und sozialistische Ideologien. Er argumentiert, dass die Elite das Recht manipuliert, um ihre Ziele zu erreichen, und warnt vor der Gefährdung der Demokratie durch diese Entwicklungen. Zunächst werden die charakteristischen Elemente eines demokratischen Rechtsstaats erläutert, die für Frieden, Gerechtigkeit und die Entfaltung des Bürgers entscheidend sind. Anschließend wird aufgezeigt, wie die von Kapitalismus und Sozialismus geprägte Elite diese Prinzipien verrät und klare Rechtsverstöße begeht. Besondere Themen sind die unvereinbare Maxime des „Einwanderungslands Deutschland“, der nicht rechtmäßige EU-Beitritt, die undemokratischen Institutionen des EU-Parlaments und des Europäischen Gerichtshofs sowie die illegitimen Maßnahmen der Europäischen Zentralbank. Zudem wird demonstriert, wie Parteien und Politiker ihre Vertretungsbefugnis missbrauchen, Volksabstimmungen verhindern und Entscheidungen gegen die öffentliche Meinung durchsetzen. Die Kontrolle sozialer Medien und die Bekämpfung der freien Rede durch Diffamierung und Zensur werden ebenfalls thematisiert, was die sanfte Despotie der „Volksvertreter“ verdeutlicht.

      Die nationale Option