Kaum eine Epoche löst derart gemischte Gefühle aus wie das Mittelalter. Der renommierte Rechtswissenschaftler Wolfgang Schild bringt uns die Weltsicht der damaligen Zeit nahe, in der das Recht als Teil der Schöpfungsordnung des christlichen Gottes verstanden wurde. Die vielfältigen Aspekte dieses früheren Rechts – von den Verfahrensarten, Gottesurteilen, und Folterungen bis zu den Hinrichtungszeremonien – beschreibt er eindrucksvoll und belegt diese mit Abbildungen alter Handschriften und Druckwerke. Ausstattung: über 100 farbige und s/w Abbildungen
Wie in meiner 'Alten Gerichtsbarkeit' (1980, 2.Aufl.1985) wird auch in diesem
Buch der Versuch unternommen, wesentliche Inhalte des Strafrechtslebens des
Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit in einem Zusammenspiel von Text und
Bildern nachzuzeichnen und auch den nicht juristisch gebildeten, aber
historisch Interessierten einen Einblick in die geistigen Grundlagen der
damaligen Zeit zu geben. Insofern kann man von einer 3., aber völlig neu
geschriebenen und konzipierten Auflage der 'Alten Gerichtsbarkeit' sprechen;
der Titel dieses Buches ist vom Verlag vorgegeben worden. Es ist oft
schwierig, den geistigen Hintergrund mancher der geschilderten
Rechtshandlungen zu verstehen. Aber gerade auch deshalb ist die Konfrontation
mit einer für uns heute fremden Welt faszinierend. Dabei gilt es immer im
Blick zu haben, dass die damals Lebenden nicht kindlich naiv aufgefasst werden
dürfen, wozu allerdings die vielen bunten zeitgenössischen Bilder verführen
könnten. Deshalb ist ausdrücklich festzuhalten, dass diese Menschen ebenso
denkende und handelnde Subjekte waren wie wir heute, auch wenn sie sich in ein
anderes, für sie verbindliches Weltbild eingebunden sahen, mit dessen
Darstellung daher auch dieses Buch beginnt.§Text und Bilder konzentrieren sich
auf Rechtshandlungen, weshalb meist Illustrationen aus Rechtstexten des
deutschsprachigen Raumes herangezogen werden. Es finden sich nur wenige
Abbildungen aus der 'schönen Kunst' (die der Interessierte in meinem Buch
'Bilder von Recht und Gerechtigkeit' [1995] genießen kann). Ebenso sind keine
Gegenstände der Rechtlichen Volkskunde aufgenommen. Dabei ist ein Hinweis
angebracht. Die 'Quellen', aus denen wir heute auf das frühere Recht(-sleben)
schließen, waren manchmal als Fälschungen angelegt, wurden aber auch oft in
Erinnerung geschrieben und daher verändert. Einiges wurde verzerrt und
übertrieben, wie im konfessionellen Kampf die Tradition des jeweiligen Gegners
oder im Bemühen, die Vergangenheit besonders finster und die Gegenwart
strahlend 'aufgeklärt' erscheinen zu lassen. Ich habe mich bemüht, nur
verlässliche Quellen heranzuziehen. Auf einige Fälschungen bin ich im
jeweiligen Zusammenhang eingegangen. Dazu kommt die allgemeine Schwierigkeit,
dass viele Rechtsquellen, vor allem, wenn sie - wie die Flugblätter -
bebildert sind, sich auf auffallende Einzelfälle beziehen, weshalb es
gefährlich ist, aus ihnen auf Allgemeines und damit auf 'das' damalige Recht
zu schließen. Ich habe versucht, dieser Gefahr durch die Einordnung in die
geistigen Zusammenhänge zu entgehen. Seit dem ersten Erscheinen der 'Alten
Gerichtsbarkeit' im Jahre 1980 sind 30 Jahre vergangen; und damit eine lange
Zeit für Lektüre, für eigene Forschungen und für viele Lehrveranstaltungen und
Vorträge. Dadurch haben sich manche Thesen bestärkt und verfestigt, manches
wurde als Irrtum erkannt und daher nun verändert, vieles wurde neu entdeckt.
Auch die technischen Möglichkeiten, ein solches Buch in der Einheit von Text
und überwiegend farbigen Abbildungen zu machen, haben sich seit 1980
wesentlich verbessert. Ebenso haben sich die Möglichkeiten der Recherche im
Internet in einer fast unglaublichen Weise erweitert, diese sind dadurch
einerseits erschwert, andererseits gewaltig erleichtert.§Mein ganz besonderer
Dank gilt den Mitarbeitern in den Archiven, Museen und Bibliotheken. Stets
waren sie bemüht, meine Anfragen und Bilderwünsche schnell zu erfüllen. Vor
allem möchte ich Claus Hilschmann und Thomas Holzner für die sehr gute
Zusammenarbeit bei der Gestaltung der einzelnen Seiten herzlich Dank sagen.
Wenn dies ein trotz des oft grausigen Inhalts überzeugendes Buch geworden ist,
ist dies auch ihr Werk.§§Ich widme dieses Buch meiner Ehefrau. Wolfgang
Schild§§Das christlich-religiöse Rechtsverständnis§§Das heute geltende
Strafrecht findet man in den staatlichen Gesetzen, die von Staatsorganen
angewendet und von wissenschaftlich ausgebildeten Juristen interpretiert un
Die Sammlung von vierzehn Beiträgen bietet eine tiefgehende Analyse der Themen Staat und Recht in Wagners Werk. Der Autor, ein angesehener Rechtsphilosoph, nutzt eine rechtswissenschaftliche Methodik, um Wagners Ansichten, wie das Menschenrecht und die Staatsverfassung als Kunstleben, zu beleuchten. Besondere Beachtung finden auch die theoretischen Schriften Wagners, etwa in den Kontexten von Hegel und dem Gralsmotiv. Die Interpretationen eröffnen neue Perspektiven und zeigen Wagners Facetten als "denkenden Künstler", insbesondere in der Betrachtung von "Meistersinger" als NS-Festoper.
Die Strafrechtspflege stand seit der 'Entdeckung' des Unbewußten unter starker Kritik durch die Psychoanalyse, die die Freiheit des Willens als Voraussetzung der Strafe ablehnte und bei der Erklärung des Verbrechens auf determinierende 'unbewußte Motive' abstellte. Zu den Kritikern gehörte auch der 1882 in Würzburg geborene Autor Leonhard Frank, der stark von dem Analytiker Otto Groß beeinflußt war. In seiner 1915 veröffentlichten Erzählung 'Die Ursache' schildert er den Mord an einem ehemaligen Volksschullehrer und den anschließenden Prozeß, der mit dem Todesurteil endet. Wolfgang Schild - Professor für Strafrecht, Rechtsphilosophie und Strafrechtsgeschichte - legt hier eine sorgfältige Interpretation der 'Novelle' vor. Dabei analysiert er zum einen das von Frank vertretene Konzept der Psychoanalyse und konfrontiert es mit der Theorie Freuds. Zum anderen setzt sich Schild mit der psychoanalytischen Kritik auseinander und versucht, eine differenzierte Antwort aus Sicht der heutigen Strafrechtstheorie zu geben. Das Buch ist wegen dieser doppelten Themenstellung sowohl für Juristen als auch für an Literatur und Psychoanalyse interessierte Leser bestimmt.