Für die Entwicklung einer Bürgergesellschaft ist die kommunale Handlungsebene zentral und die Notwendigkeit einer engagementfördernden Politik ist unbestritten. Wie aber muss eine solche Politik aussehen, um eine neue Form von Bürgerschaftlichkeit in der modernen Stadt nachhaltig zu verankern? Diese Abhandlung analysiert kritisch das aktuelle Verständnis von Bürgerschaftlichkeit im Lichte kommunaler Praxis und der gesellschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre: Zuwanderung, demografischer Wandel, Armutsrisiken. Die Milieugebundenheit des Engagements wird gezeigt und die Grenzen bisheriger Engagementpolitik werden entlang der drei Sektoren Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erörtert. Gegen das eindimensonale Verständnis eines staatlichen Förderprogramms für aktive Bürger/innen wird das Bild eines Kräftefelds entworfen, in dem Engagement entstehen kann oder verhindert wird. Dr. Konrad Hummel greift in dieser gleichermaßen theorie- wie praxisbezogenen Studie auf seine Erfahrungen als Dezernent in einer deutschen Großstadt zurück. Er legt Instrumente vor, mit denen alle Milieus erreicht und zu nachhaltigem Engagement befähigt werden können, und er entwirft Konzepte dafür, wie sich aus der Vielfalt der Stadtgesellschaften Chancen statt Krisenszenarios entwickeln lassen. Damit bietet der Band wertvolle Anregungen für kommunale Enscheidungsträger und Mitarbeitende in den Verwaltungen, für Verbände, Vereine und Initiativen, für engagierte Bürgerinnen und Bürger und für alle, die sich für die aktuelle Debatte um die Bürgergesellschaft interessieren.
Konrad Hummel Knihy






Seit den ersten Abstammungsgutachten unter Benutzung der klassischen Blutgruppen Ende der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts wächst die Bedeutung der im Blut nachweisbaren menschlichen Erbanlagen zur Klärung strittiger gerichtsmedizinischer Sachverhalte in den letzten zwei Jahrzehnten geradezu sprunghaft. Doch ging es bald nicht mehr nur darum, im Laboratorium einen möglichst umfangreichen Einblick in das Genom einer Person durch Untersuchung von Blut, biologischen Spuren oder Körperbestandteilen zu gewinnen, sondern auch darum, die erhaltenen Laborbefunde für ein Gerichtsurteil optimal nutzbar zu machen. Dies gelang vor allem durch Einsatz mathematischer Formeln bzw. Algorithmen zum Zweck der Berechnung verschiedenster Arten von Wahrscheinlichkeit, wie Vaterschafts-, Großelternschafts-, Mutterschafts-, Geschwister-, Zwillings-, Identitätswahrscheinlichkeit. Um den Gutachtern umständliche Rechenarbeiten zu ersparen, wurden Tabellen herausgebracht, an denen z. B. anhand von Blutgruppenbefunden bei den Beteiligten - Kind, Mutter und Putativvater - die Wahrscheinlichkeit einer biologischen Vaterschaft (oder Nichtvaterschaft) des betreffenden Mannes entnommen werden kann. Die Vielfalt der in der Praxis vorkommenden Fälle strittiger Blutsverwandtschaft und fraglicher Identität, ebenso die im Labor erzielten Fortschritte in der genetischen Analyse machten ständig weitergehende Bemühungen auf biometrischem Gebiet erforderlich. Hier setzte sich vor allem der Autor dieses Buches mit seiner Freiburger Arbeitsgruppe ein. Nachdem heute sowohl die Entwicklung der Labortechnik als auch die der Biometrie in Bezug auf den Abstammungs- und Identitäts-Beweis einen Höchststand erreicht haben, entspricht es einem praktischen Bedürfnis, wenn K. Hummel mit dieser Schrift nunmehr eine Übersicht über das Erreichte auf dem Gebiet der forensischen Biometrie vorlegt. Jeder, der in Sachen Blutsverwandtschaft oder Spurenkunde mit der Wahrscheinlichkeitsproblematik zu tun hat (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Jugendämter, Rechtsmediziner, Sachverständige in Kriminalämtern, Personen, die in Straf- und Zivilprozessen involviert sind usw.) kann sich anhand der vorliegenden Monographie in der Materie ausgiebig orientieren. Sie umfasst nicht nur die Erfahrungen des Autors während seiner nunmehr 46 Jahre dauernden praktisch-theoretischen Gutachtertätigkeit, sondern wird auch dem aktuellen Stand der Wissenschaft voll gerecht; einige biometrische Ansätze aus der Spurenkunde sind in dem monographischen Werk erstmals veröffentlicht. Mehrere Kapitel des Buches sind der juristischen Beweislehre gewidmet. Juristen werden diese als nützlich empfinden. Im übrigen berührt das Werk auch an vielen anderen Stellen juristisch relevante Materie; erwähnt sei hier vor allem das „Utility“-Problem.
Demokratie in den Städten
Neuvermessung der Bürgerbeteiligung - Stadtentwicklung und Konversion
Das Buch befasst sich sowohl konzeptionell mit den Fragen einer Bürgerbeteiligung in der Demokratie als auch mit der Einordnung eines mehrjährigen Stadtentwicklungsprozesses von ehemaligen Militärflächen in Mannheim. An vielen Aspekten wird aufgezeigt, wie sehr eine oft aufgeregte Bürgerbeteiligungsdiskussion vergisst, dass längst nicht alle Menschen unserer bunt und heterogen gewordenen Städten mitgenommen und aktiviert werden. Der Autor greift auf zahlreiche Erfahrungen sozialer Beteiligungsprojekte zurück, die er in den letzten 20 Jahren angeregt und begleitet hat und wirbt für eine differenzierte Teilhabestrategie statt oberflächlicher Abstimmungsmechanismen kleiner Gruppen.
Wenn eine Behörde eine Regelung trifft, so wird diese regelmäßig als endgültige gewollt sein. Hat die Behörde an der Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit einer in Aussicht genommenen Regelung Zweifel, so wird sie eine Regelung regelmäßig erst dann treffen, wenn diese Zweifel ausgeräumt sind. Darf eine Behörde aber auch eine Regelung treffen, um zu sehen, wie diese sich in der Praxis bewährt? Darf sie also mit ihren Regelungen experimentieren? Vielleicht sogar mit dem Ziel, eine Änderung von Gesetzen zu erproben? Der Autor untersucht die behördlichen Regelungsexperimente als eine Erscheinung des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Ausgehend von ausgewählten gesetzlichen Experimentierklauseln werden die behördlichen Regelungsexperimente klassifiziert. Anschließend wird die Frage der Erlaubtheit derartiger Regelungsexperimente außerhalb von Experimentierklauseln untersucht. Die vorliegende nüchterne Untersuchung Konrad Hummels zeigt damit die rechtlichen Grenzen behördlicher Regelungsexperimente auf. Die Stimmung des Aufbruchs in ein neues Recht für eine neue Verwaltung mag sie etwas trüben.