Von Bund und Ländern wurde im Dezember 1992 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die konkrete Entscheidungsvorschläge zur Hochschul-, Forschungs- und Bildungspolitik sowie zu ihrer kurz- und mittelfristigen Finanzierung unterbreiten sollte. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe - das sogenannte Eckwertepapier - markiert den Startpunkt einer Welle von Hochschulreformen, die in die europaweiten Reformen der Beschlüsse der Konferenz von Bologna überging. Zu den Feldern der Erneuerung gehörten eine leistungsorientierte Besoldung für Hochschullehrer, regelmäßige Evaluierungen der Leistungen in der Lehre sowie leistungs- und indikatorenbasierte Hochschulfinanzierungsmodelle, die in der Regel mit größerer autonomer Ressourcenverantwortung verbunden sind. Einige Jahre später wurden in einigen Bundesländern Kommissionen eingesetzt, die Empfehlungen zur strategischen Ausrichtung der Hochschullandschaft erarbeiten sollten. Im vorliegenden Band evaluieren Wissenschaftler und ausgewiesene Praktiker aus Ministerien und Hochschulleitungen, ob die Empfehlungen des Eckwertepapiers und in welcher konkreten Ausgestaltung sie umgesetzt wurden. Zum Thema der strategischen Neuausrichtungen der Universitätslandschaft werden zwei »best-practice«-Fälle, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, vorgestellt, die bundesweit eine Vorreiterrolle innehaben. Ein Blick auf die Hochschulfinanzierung in der Schweiz, richtet die Aufmerksamkeit auf die Finanzierungsprobleme des deutschen Fiskalföderalismus, von dem die deutschen Hochschulen zunehmend betroffen sind. Abgerundet wird der Band mit einer Podiumsdiskussion, die den Erfolg der bisherigen Reformen und weitere zukünftig notwendige Veränderungen aus dem Blickwinkel von Hochschule und Politik zum Thema hat.
Gisela Färber Knihy






Gegenstand der diesem Bande zugrunde liegenden Gesetzesfolgenabschätzung ist der genderdifferenzierte Erfüllungsaufwand des Lohnsteuerabzugsverfahrens zusammenveranlagter Ehegatten, der im Zusammenhang mit der Lohnsteuerklassenkombination III und V, IV und IV sowie dem Faktorverfahren anfällt. Es wird also nicht der Erfüllungsaufwand des Ehegattensplittings als solches untersucht, sondern die besonderen Folgen der drei möglichen Verfahrensvarianten quantifiziert, nach denen der Lohnsteuerabzug erfolgt. Auf der Basis der Einkommensteuerstatistik 2007, der neuesten verfügbaren Daten, werden zudem Fallzahlen und Durchschnittseinkommen zur Quantifizierung des Gesamtaufwands eingesetzt. Für die Analyse wird die Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung auf der Basis des Standardkosten-Modells (SKM) zugrunde gelegt, die die Bundesregierung für die Abschätzung des Erfüllungsaufwands neuer rechtlicher Regelungsvorhaben vor-schreibt. Neu ist die Differenzierung der Ergebnisse nach dem Geschlecht, die derzeit (noch) nicht vorgeschrieben ist. Zudem werden auch die Folgen des Lohnsteuerabzugsverfahrens für die öffentlichen Haushalte nach der Methodik des Standardosten-Modells quantifiziert, um ein Gesamtbild der Gesetzesfolgen zu erzielen. Die genderdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung des Lohnsteuerabzugsverfahrens für zusammenveranlagte Ehepaare ergibt asymmetrische Belastungseffekte für Männer und Frauen, wobei Frauen sowohl höhere Bürokratiekosten als auch hohe Einkommensverluste zu tragen haben – je nachdem, ob sie einen Ausgleich erfolgreich einfordern und „nur“ den Zinseffekt zu tragen haben oder ob sie die zu hohe Steuerbelastung mangels Ausgleich auch tatsächlich erleiden. Männer haben weniger Bürokratiekosten zu tragen und werden auch dann, wenn ihre Frauen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, im Quellenabzug weiterhin so begünstigt, als ob sie Alleinverdiener wären. Für Frauen, die die Steuerkarte Klasse V haben, summieren sich die Bürokratiekosten auf 225 Mio. Minuten, Männer werden nur mit steuerlichen Informations-pflichten im Umfang von rd. 150 Mio. Minuten belastet. In der Finanzverwaltung entstehen hieraus korrespondierende Verwaltungskosten im Umfang von 120 Mio. Euro. Die Bürokratiekosten für Arbeitgeber sind seit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte mit knapp 32 Mio. Euro tendenziell rückläufig und werden durch die gewählten Abzugsverfahren nicht mehr berührt.
Der kommunale Finanzausgleich in Thüringen ist seit einigen Jahren im Fokus der Rechtsprechung. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2005 hat zu weitreichenden Änderungen geführt. Henneke bezeichnet die 79-seitige Begründung des Thüringer VerfGH als „ein Lehrbuch der Kommunalfinanzausgleichsgesetzgebung“. Aus finanzwissenschaftlicher Sicht stellt sich allerdings dann immer die Frage, wie verfassungsrechtliche Vorgaben konkret und ökonomisch sachgerecht umgesetzt werden können. Verfassungsrechtliche und finanzwissenschaftliche Anforderungen stehen sich bei finanzverfassungsrechtlichen Fragen freilich nicht diametral gegen-über, sondern ergänzen sich typischerweise zu einem sinnvollen Ganzen. Die Gestaltungsprobleme stellen sich jedoch regelmäßig bei den zur Wahl stehenden Grundkonzepten sowie den Details der konkreten verwendeten Parameter und den Verfahren, mit deren Hilfe das Verteilungsergebnis zustande kommt.
Das föderative System in Deutschland steht unter Druck. Die Diskussionen über seine Probleme und abzuleitende Reformnotwendigkeiten vernachlässigen weitestgehend die spezifisch räumlichen Aspekte dieses Themas. Mit den hier vorgelegten Ergebnissen des ARL-Arbeitskreises „Räumliche Aspekte des föderativen Systems in Deutschland“ wird die Thematik aufgegriffen und weitergehende Reformvorschläge werden zur Diskussion gestellt. Wegen der zentralen Bedeutung im Rahmen des bundesdeutschen Föderalismus sind die Einzelbeiträge auf die föderale Struktur der bundesdeutschen Finanzverfassung fokussiert. Sie behandeln in einem ersten Teil die räumlich relevanten Ziele von föderativen Systemen, in einem zweiten eine Bestandsaufnahme der räumlichen Auswirkungen des föderativen Systems in Deutschland und in einem dritten die räumlichen Konsequenzen der Dezentralisierung von öffentlichen Aufgaben bzw. sektoraler Politiken. Empfehlungen des Arbeitskreises zur Reform der Finanzverfassung aus räumlicher Sicht und ihrer Konsequenzen beschließen den Band.
This issue includes papers which were presented at the international work-shop „Reforms of local fiscal equalization in Europe“ held at the Research Institute for Public Administration, Speyer, Federal Republic of Germany, from September 30th-October 2nd, 2002.
Dieser Band enthält die Beiträge, die auf der Tagung des Finanzwissenschaftlichen Ausschusses des Vereins für Socialpolitik im Jahre 2000 in Konstanz zum Thema „Probleme der kommunalen Finanzen“ vorgelegt worden sind. Im Zentrum der Arbeit von Wolfgang Scherf „Perspektiven der kommunalen Besteuerung“ steht der Vorschlag, die Gewerbesteuer zugunsten einer Wertschöpfungsteuer, die auf die Umsatzsteuer - alternativ auf die Einkommensteuer - anrechenbar ist, abzulösen. Gisela Färber befaßt sich mit „Theorie und Praxis kommunaler Gebührenkalkulation“. Im praxisbezogenen Schwerpunkt wird zunächst der bundesdeutsche rechtliche Rahmen dargelegt, sodann die Gebührenpolitik ganz überwiegend am Beispiel der Gemeinde Speyer aufgezeigt. Hans Georg Schmitz untersucht das traditionelle gemeindliche Rechnungswesen und diskutiert im Anschluß daran Reformvorschläge. Karl-Dieter Grüske und Michael Maier befassen sich mit dem „Neuen Steuerungsmodell (NSM)“. Nach einer Mängelanalyse der traditionellen Kommmunalverwaltung und nach einer Analyse von Ansätzen für eine theoretische Fundierung einer Verwaltungsreform werden Grundidee, Hauptelemente und Effizienzpotentiale des NSM auf der kommunalen Ebene dargestellt und gewürdigt.
Der vorliegende Forschungsbericht ist ein „Zwischenprodukt“ eines schon länger bestehenden Forschungsinteresses. Vor dem Hintergrund der Finanz-not der öffentlichen Haushalte in Deutschland war seit Beginn der neunziger Jahre beobachtet worden, dass unter anderem auch kommunale Gebühren angehoben worden waren. Mit Blick auf den unterdurchschnittlichen Anteil der Gebührenfinanzierung in Deutschland lag eine solche Strategie nahe. Im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Verwaltungsmodernisierung spielen kommunale Gebühren ebenfalls eine nicht unbedeutende Rolle.
The regions - factors of integration or disintegration in Europe?
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