L’objet de cette thèse est la mise en exergue des aspects juridiques de la paix et de la trêve de Dieu, jusqu’à présent à peine traités par les historiens et les juristes. Nous qualifions la paix de Dieu de continuation et d’intensification de la législation antérieure, surtout carolingienne. Il y a harmonisation du droit car les normes en question sont répétées dans de nombreux évêchés et comtés en Europe occidentale aux XIe-XIIe siècles. De surcroît, la paix et trêve de Dieu jouent un certain rôle comme source juridique. Songeons tout d’abord à l’immunité des lieux sacrés dans le Midi et en Catalogne (sacraria) et à la citation des statuts de paix dans les sources. Mais nous rencontrons également une application contextuelle des règles de la paix (promulguées à Charroux, Poitiers, Limoges) pour des questions de restitution de biens usurpés par des laïcs à l’abbaye de Charroux. Avec un résumé détaillé en langue allemande.
Die Beiträgerinnen und Beiträger dieses Bandes behandeln Themen von Textübernahmen in den Werken des Humanisten Conrad Lagus über die Zensurpolitik gegen Gerhart Hauptmanns Sozialdrama »Die Weber« bis zu der Frage, ob ein Mäzen einen Künstler zur Werkschöpfung gerichtlich zwingen kann. Darüber gewähren sie Einblicke in die Frühgeschichte des EDV-Rechts und geben Aufschlüsse über die Lizenzierung von Plattform-Software und das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Der Band macht deutlich, dass der in allen Zeiten bestehende Interessenkonflikt zwischen Schöpfer, Verwerter und Nutzer mit vorgefertigten Schablonen nicht zu lösen ist. Urheberrecht im Kontext von Kunst, Kultur und Computer Die Beiträge dieses Bandes behandeln das breite Spektrum historischer und aktueller Problemstellungen eines interessengerechten Urheberrechts. Sie reichen von Textübernahmen in den Werken des Humanisten Conrad Lagus über die Zensurpolitik gegen Gerhart Hauptmanns Sozialdrama »Die Weber« bis zu der Frage, ob ein Mäzen einen Künstler zur Werkschöpfung gerichtlich zwingen kann. Darüber hinaus werden Einblicke in die Frühgeschichte des EDV-Rechts gewährt sowie Aufschlüsse über die Lizenzierung von Plattform-Software und das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gegeben. Der Band macht deutlich, dass der in allen Zeiten bestehende Interessenkonflikt zwischen Schöpfer, Verwerter und Nutzer mit vorgefertigten Schablonen nicht zu lösen ist. The contributions in this volume deal with the broad spectrum of historical and current problems of copyright law. They range from text adaptations in works by the humanist Conrad Lagus to the censorship policy in Gerhart Hauptmann's social drama "The Weavers" ("Die Weber") and to the question of whether a patron can force an artist to create a work. In addition, insights are provided into the early history of IT law as well as findings on the licensing of platform software and the copyright law for press publishers. The volume makes it clear that the conflict of interests between creator, exploiter and user, which has always existed, cannot be resolved with ready-made templates.
Die Debatte um die »Llei de Política Lingüística« vom 7. Januar 1998
Katalanisch und Kastilisch sind seit dem Autonomiestatut von 1979 die beiden Amtssprachen Kataloniens. Das Katalanische genießt dort überdies den Rang einer llengua pròpia (Landessprache) und soll als solche auch nationale Identität verkörpern. Die »Llei de Normalització Lingüística a Catalunya« von 1983 bezweckte eine erste „Normalisierung“ des im Vergleich zum Kastilischen in der Franco-Zeit benachteiligten Katalanischen. Anfang 1997 erkannten Politik und Gesellschaft mehrheitlich, daß tatsächliche „Normalisierung“ des Katalanischen und der Gesetzeswortlaut des Sprachengesetzes von 1983 nicht mehr in Einklang waren, und machten sich daran, Katalonien ein neues Sprachengesetz zu geben. Aus der Sicht des ausländischen Beobachters (Verfasser ist Sprachwissenschaftler und Jurist) werden die Vorbereitungsarbeiten und Debatten zur »Llei de Política Lingüística« geschildert, für die am 30. Dezember 1997 achtzig Prozent der Abgeordneten des katalanischen Regionalparlaments votierten. Mit Nachdruck setzten sich Kirchenvertreter und Gewerkschaftler für dieses zweite Sprachengesetz ein; die Kirche verband dies mit dem Ziel, sich von der spanischen Kirche abzugrenzen und Rom die Errichtung einer eigenständigen katalanischen Kirchenprovinz abzuringen. Die Gewerkschaften prangerten die Unternehmer an, nur aus Kostengründen am Katalanischen sparen zu wollen. Die vorliegende Arbeit, die für eine Neubewertung der katalanischen Sprachpolitik eintritt, nimmt zu relevanten Rechtsproblemen wie „linguistischen Grundpflichten“ des Bürgers und „linguistischen Strafen“ Stellung und kommt zum Ergebnis, daß Produktetikettierung in einer in der EU als offiziell anerkannten Sprache (also Katalanisch) mit dem europäischen Verbraucherrecht vereinbar ist.
Die Aufsätze ranken sich um die Grundfrage von Autor und Werk durch fünf Jahrhunderte. Reichshofrat und Reichsfilmkammer dienen dabei allein als Verklammerung, um den Untersuchungsgegenstand der Entwicklung der Rechte an herkömmlichen Büchern bis zu den Drehbüchern an Filmen zeitlich einzugrenzen. Liegt zum einen der Schwerpunkt auf Kölner Fällen vor dem Reichshofrat (Gergen), thematisiert Eichacker die Probleme in Nürnberg vornehmlich für das 17. Jhd. und bringt das Naturrecht mit ins Spiel. Unerlaubten Nachdruck im 18. Jhd. spiegelt die Studie über Linguet und seinen Übersetzer Reich wider (Kühne). Dem folgt die aktenmäßige Darstellung des Streites um den Nachdruck zwischen Schelling und Paulus im 19. Jhd. (Nomine). Der Leser wird schließlich in die Filmwelt des 20. Jhd. zur Reichsfilmkammer geführt und zur Frage, wer als Autor des Filmes bzw. des Drehbuches zu qualifizieren war (Götz von Olenhusen).
Wirtschaftsmediation mit Schwerpunkt Deutschland und Luxemburg
Neben einer Einführung ins Recht des Geistigen Eigentums legt das Buch den Schwerpunkt auf eine aktuell vieldiskutierte Form der außergerichtlichen Streitbeilegung: die Mediation, mit Hilfe derer die Parteien sich unter Anleitung eines oder mehrerer Mediatoren selbst ein Urteil für alle sie betreffenden Konfliktfragen schreiben. Die Risiken werden ebenso wenig verschwiegen wie die klar überwiegenden Chancen: Kostenvorteile, Zeitersparnis, privatautonome und eigenverantwortliche Gestaltung sowie dauerhafte Streitbeilegung mit dem Blick in die Zukunft der Wirtschaftspartner. Mediation löst nicht nur grenzüberschreitende Probleme, sondern auch rein nationale Rechtsfragen. Sie kann Justiz wie Verwaltung (Patent-, Markenamt) entlasten. Eine Wesensfrage des Buches ist schließlich, auf welche Art und Weise die Parteien Vorteile für beide Seiten erzielen können, vor allem durch die Werterhaltung auch zunächst illegal geschaffener Werke wie z. B. Raubkopien. Hier helfen Vereinbarungen über Aufbrauchfristen, Marktsegmentierung und Duldungsabreden.
Der Schutz gegen den Nachdruck im Königreich Württemberg ist noch in keiner eigenständigen Monographie bearbeitet worden, obwohl das Königreich im Deutschen Bund eine nennenswerte Sonderrolle einnahm, die sich von den übrigen Staaten sehr deutlich unterschied. Die Bedeutung der Vorgehensweise Württembergs bei der Erteilung von Privilegien gegen den Büchernachdruck wird in fünf Schritten dargestellt. In den beiden ersten Teilen soll der allgemeine Rahmen im Deutschen Bund sowie in Württemberg gesteckt werden. In einem dritten Teil wird die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des „Generalrescriptes“ von 1815 erörtert; dieses Rescript war das Herzstück der Urheberrechtsgesetzgebung des Königreichs und dominierte die dortige Rechtspraxis bis 1870. Wie die Antrags- und Bescheidungspraxis Württembergs hinsichtlich der Privilegiengesuche aussah, thematisiert der Autor im vierten Teil. Dass der Einfluss von außerhalb das Königreich Württemberg schließlich dazu zwang, seine Privilegienpraxis aufzugeben, wird im fünften resp. letzten Teil erörtert. Ein Fazit beschließt die Studie und trägt die Ergebnisse zusammen.