Knihobot

Thorsten Sellhorn

    1. leden 1973
    Steuersatz und Verfassungsrecht
    Pensionsverpflichtungen in der Rechnungslegung
    Strategische Finanzberichterstattung durch Pro forma-Kennzahlen und Finanzgrafiken
    Goodwill impairment
    • 2014

      Bilanzpolitik bezieht sich auf die strategische Nutzung von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten durch Unternehmen, um deren wirtschaftliche Lage interessenpolitisch zu gestalten. Unternehmen streben oft an, eine besonders positive Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen oder ihre tatsächlichen Werte zu verschleiern. Weniger bekannt sind zwei weitere Methoden, um das Urteil der Bilanzleser zu beeinflussen: die Verwendung von Grafiken zur Veranschaulichung finanzieller Informationen und die Präsentation von Pro Forma-Kennzahlen, die aus dem Rechnungswesen abgeleitet sind. Obwohl Unternehmen diese Instrumente in ihren Berichten zunehmend nutzen, sind sich viele Bilanzleser der damit verbundenen Manipulationsmöglichkeiten nicht bewusst. Diese Handlungshilfe verfolgt zwei Ziele: Erstens soll sie Bilanzleser für solche Beeinflussungen sensibilisieren. Zweitens soll sie ihnen helfen, auf Augenhöhe mit dem Unternehmen zu agieren, indem sie die Einsatzmöglichkeiten von Finanzgrafiken und Pro Forma-Kennzahlen verstehen. Dadurch werden die Leser befähigt, potenzielle Manipulationsversuche zu erkennen und zu korrigieren, um ein unverfälschtes Bild von der wirtschaftlichen Lage zu erhalten.

      Strategische Finanzberichterstattung durch Pro forma-Kennzahlen und Finanzgrafiken
    • 2007

      Die Auseinandersetzung mit Pensionsverpflichtungen gehört zu den Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates, während der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Altersvorsorge hat. Als Informationsgrundlage steht den Aufsichtsräten und Betriebsräten der Jahresabschluss „ihres“ Unternehmens zur Verfügung. Allerdings gelten die Angaben zu Pensionsverpflichtungen selbst für Experten als komplex und intransparent. Je nach Durchführungsweg und Finanzierungsform der Altersvorsorge sowie den zugrunde liegenden Rechnungslegungsnormen werden unterschiedliche Informationen vermittelt. Ein zentrales Problem für Leser des Jahresabschlusses ist, dass die Bilanz aufgrund von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten nicht immer die „volle Wahrheit“ über die tatsächlichen Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber seinen Beschäftigten offenbart. Dr. Thorsten Sellhorn zeigt am Beispiel der Bayer AG, wie die tatsächliche Höhe der Pensionsverpflichtungen im Unterschied zum veröffentlichten Bilanzausweis ermittelt werden kann. Zudem gibt er zukunftsweisende Empfehlungen zur Verbesserung der Bilanzierungspraxis, um die realen Verpflichtungen eines Unternehmens aus der Zusage von Altersvorsorgeleistungen transparenter darzustellen.

      Pensionsverpflichtungen in der Rechnungslegung
    • 2004

      In 2001, goodwill amortization in the US was eliminated in favor of an impairment-only approach, which, according to critics, gives managers vast discretion and opportunities for earnings management. Prior research suggests that discretionary asset write-offs are associated with economic factors and managers’ financial reporting objectives. Based on a systematic literature review, this study investigates for a comprehensive sample of US firms the determinants of goodwill write-off behavior. Regression analysis shows that write-off behavior is significantly explained by firms’ economic properties. Only in large, high-profile firms, incentives appear to be significant determinants. These findings suggest that the impairment-only approach does capture goodwill impairment at least to some extent.

      Goodwill impairment
    • 1998

      Steuersatz und Verfassungsrecht

      Rechtliche Vorgaben für ein politisches Instrument

      • 180 stránek
      • 7 hodin čtení

      Wer sich etwas gründlicher mit denjenigen Vorschriften innerhalb der Steuergesetze beschäf tigt, die die Regelung des Steuersatzes zum Inhalt haben, stellt sehr bald fest, daß sie sich von den Vorschriften allen sonstigen Inhalts auf zumindest zweifache Art und Weise abheben. Gehört ein steuergesetzlicher Rechtssatz dem Steuersatz- oder, wie man es in etwa genauso auch ausdrücken kann, dem Steuertarifrecht an, so zeichnet er sich nämlich einmal dadurch aus, daß seine juristische Existenz eher eine solche „am Rande“ des Notwendigen ist, er sei nen Platz im Gesetzestext nicht ein einziges Mal an erster oder zweiter Stelle, sondern immer erst gegen Schluß findet. Eine zweite Eigenart tritt hinzu. Läßt sich von einem steuergesetzli chen Rechtssatz sagen, daß er im Recht der Steuersätze zu Hause ist, so bedeutet das auch, daß sein Inhalt die breitere Öffentlichkeit im Zweifel ganz außergewöhnlich stark bewegt, sich fur diese eine Einkommensteuerreform, man denke nur an die Reformdebatten der letzten zwei Jahre, schon in nichts anderem als darin manifestiert, daß der Spitzensatz der Einkom mensteuer um vier „Punkte“ von 53 auf 49 oder um acht „Punkte“ von 53 auf 45 v. R. sinkt. Das Steuersatzrecht besitzt, man mag die Dinge drehen und wenden wie man will, ein dem übrigen Steuerrecht so nicht bekanntes Doppelgesicht: Es fuhrt steuersystematisch ein Schat tendasein, steuerpolitisch steht es im Rampenlicht.

      Steuersatz und Verfassungsrecht