In vielen Branchen ist das Modell der Vertrauensarbeitszeit auf dem Vormarsch. Der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung ist scheinbar attraktiv, hat aber auch Schattenseiten.
Hartmut Klein Schneider Knihy




Wie können unternehmensinterne Arbeitsmärkte gestaltet werden? Wie werden sie aus wissenschaftlicher, politischer und praktischer Sicht beurteilt? Auskunft darüber geben Beiträge von Führungskräften, Wissenschaftlern sowie Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Personalplanung ist die frühzeitige Vorausschau auf die Entwicklung des quantitativen und qualitativen Personalbedarfs. Sie berücksichtigt interne und externe Einflussfaktoren, die den Personalbedarf bestimmen. Und sie definiert die Auswahl und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Personalplanung kann zur Beschäftigungssicherung beitragen. Obwohl die Sicherung der Arbeitsplätze zentrales Politikfeld betrieblicher Interessenvertretungen ist, scheinen betriebliche Interessenvertretungen die Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten in diesem Feld noch nicht intensiv zu nutzen. In den wenigen vorliegenden Vereinbarungen zu Personalplanung zeigen sich unterschiedliche Handlungsstrategien. Einige Interessenvertretungen beschränken sich auf einzelne Maßnahmen der Personalplanung, z. B. auf Versetzungen und Auswahlrichtlinien. Andere setzen sich für eine systematische Personalplanung und die Nutzung gesetzlicher Beteiligungsrechte der Interessenvertretung ein. Eine dritte Gruppe vereinbart vorsorgliche Maßnahmen, mit denen (zukünftige) Beschäftigungsprobleme gemeinsam und sozialverträglich bewältigt werden können.
Welche Arbeitszeitmodelle gibt es und wie können sie gestaltet werden, um die Interessen der Belegschaft zu wahren? Die Broschüre „Flexible Arbeitszeit“ bietet praxisnahe Antworten auf diese Fragen für Mitbestimmungpraktiker. Aus über 900 betrieblichen Vereinbarungen wurden interessante Regelungen ausgewählt und anhand zahlreicher Beispiele veranschaulicht. Zu 13 Arbeitszeitmodellen, darunter Gleitzeit, Arbeitszeitkorridor, Jahresarbeitszeit und Vertrauensgleitzeit, werden Vor- und Nachteile erörtert sowie praktikable Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ein Beispiel für die Mitgestaltung durch die Belegschaftsvertretung ist der Arbeitszeitkorridor, bei dem Arbeitgeber die Arbeitszeit je nach Auftragslage von den Beschäftigten abfragen können. Durch die Vereinbarung von Ankündigungsfristen, Einspruchsrechten und die Begrenzung des Volumens flexibler Arbeitszeit kann die Interessenvertretung Einfluss auf die konkrete Arbeitszeitgestaltung nehmen. Die Broschüre zielt darauf ab, Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeitszeit selbst zu bestimmen und durch Arbeitszeitvereinbarungen die Beschäftigung zu sichern.