Das Umweltzeichen
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Das Umweltzeichen, der sogenannte „Blaue Engel“, soll den Bürger auf die Existenz besonderer umweltfreundlicher Produktgruppen und Leistungskategorien hinweisen. Auf diese Auszeichnung darf der Hersteller gegenüber der Öffentlichkeit hinweisen. Das Umweltzeichen soll zur Stärkung der umweltfreundlichen Produktalternativen am Markt führen. Bei der Auswahl der Produktgruppen und Leistungskategorien sind die Gesichtspunkte des Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes zu berücksichtigen. Über die Auswahl entscheidet eine unabhängige Jury Umweltzeichen. Nach Bekanntgabe der Entscheidungen der Jury können die einzelnen Hersteller bzw. Firmen die Vergabe des Umweltzeichen für ihre Produktgruppen bzw. Leistungskategorien beim RAL beantragen. Schon seit Anfang 1979 besteht die Möglichkeit, Produkte mit dem „Blauen Engel“ auszuzeichnen. Trotz der mittlerweile erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung des Umweltzeichens und den hierbei vielfältig auftretenden rechtlichen Problemen gibt es bisher aber kaum eine spürbare Resonanz in der Fachliteratur. Angesichts eines ständig steigenden Bekanntheitsgrades des Umweltzeichens und in Anbetracht des wachsenden Umweltbewußseins in der Bevölkerung ist dies erstaunlich. Der Titel stellt das Instrument „Umweltzeichen“ juristisch vor und stellt es auf eine rechtlich tragfähige Grundlage, um so einen positiven Beitrag zur Umweltgestaltung zu leisten.