Die Harmonisierung des Umweltschutzes in der Europäischen Union
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Die Umweltschutzpolitik gehört nach den Maastrichter-Beschlüssen zu den Bereichen der Wirtschaftspolitik, in denen die Europäische Union Aktivitäten entfalten kann, sofern nationale Regelungen nicht geeignet sind, umweltpolitische Ziele zu verwirklichen. Der Autor unterzieht die einschlägigen Regelungen einer kritischen Würdigung. Ökonomische Vorteile vieler Harmonisierungsaktivitäten beschränken sich auf wenige Beispiele. Die gängige Auffassung, im Gemeinsamen Markt sei die Harmonisierung nationaler Umweltschutzmaßnahmen schon unter Handels- und Wettbewerbsaspekten angezeigt, ist so nicht haltbar. Differenzierte Umweltschutzregelungen sind nicht nur zulässig, sondern geboten. Dies setzt ein Abrücken von der Harmonisierungsdoktrin voraus, die in der EU historisch bedingt vorherrscht.