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Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann, die beide dem radikalen Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung angehörten, gründeten „Die Frau im Staat“ 1919, nachdem den Frauen das allgemeine Wahlrecht zuerkannt worden war. Ihre Zeitschrift verstanden sie als Aufruf zur „selbständigen politischen Betätigung der Frauen: Die Frau im Staat will die wesentlichen Zusammenhänge von Völkerverständigung, dauerndem Frieden und Frauenpolitik darlegen, sie hat den Zweck, das politische Leben vom Standpunkte der Forderungen und der Mitwirkung der Frauen zu verfolgen, nicht vom einengenden nationalen oder parteipolitischen, sondern vom überparteilichen internationalen.“
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