Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
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Die Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung ist eine der zentralen Fragen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Der gefahrenrechtlich geprägte Abfallbegriff des früheren Abfallgesetzes wird neu definiert. Stoffe, die bisher als „Wirtschaftsgut“, „Reststoffe“, „Sekundärrohstoffe“ oder „Altstoffe“ dem Abfallregelwerk des Abfallgesetzes entzogen waren, sind jetzt Abfall. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat dazu ein Arbeitspapier entwickelt, das teilweise andere Ansätze enthält als es in dem Bundesministerium für Umwelt diskutiert wird. Vor dem Hintergrund der intensiven Diskussion haben die Verfasser ein Rechtsgutachten zur Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz erstellt. Dieses Gutachten wird mit dieser Publikation einer breiteren Fachwelt zugänglich gemacht und dokumentiert den derzeitigen Diskussionsstand.