Von der parlamentarischen Demokratie zum Präsidialstaat
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Verfassungen sind mit der Vorstellung besonderer Festigkeit und Stetigkeit verbunden. Dennoch sind auch sie auf die Wirklichkeit bezogen. Dabei zeigt sich immer wieder, daß die Wirklichkeit der Verfassungen eine besonders hohe Eigendynamik aufweist. Die Folge ist, daß sich das Verfassungsrecht fortentwickelt. Am Beispiel der Kabinettsbildung in der Weimarer Republik wird ein derartiger Prozeß der Verfassungsentwicklung nachgezeichnet. Die Mehrheit der Nationalversammlung setzte in bewußter Abkehr von der konstitutionellen Regierungsweise des Kaiserreichs das parlamentarische Regierungssystem in den Verfassungsberatungen durch. Die Praxis der Regierungsbildung entfernte sich im Laufe der Weimarer Republik von den Vorgaben der Verfassung. Am Ende der Entwicklung entschied nicht mehr das Parlament über die Zusammensetzung der Regierung, sondern unter seiner bewußten Ausschaltung setzte das Staatsoberhaupt, wie im Kaiserreich, ein Kabinett seines Vertrauens ein. Hervorgerufen und begünstigt wurde diese Entwicklung von zahlreichen nichtrechtlichen Phänomenen aus den gesellschaftlichen Dimensionen Herrschaft, Ökonomie und Kultur.