Staatliche Kulturförderung contra Beihilfenverbot
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Auch im Kulturbereich weht seit dem Beitritt Österreichs zu Europäischen Union ein neuer Wind. Viele Künstler und Kulturschaffende bangten zum damaligen Zeitpunkt, daß die Europäische Gemeinschaft auch Kulturförderungen streng am generell geltenden Beihilfenverbot messen würde. Nun zeigt sich aber, daß diese Ängste der Künstler umsonst waren. Die Europäische Gemeinschaft hat weder die Schaffung einer einheitlichen europäischen Kultur zum Ziel, noch will sie Subventionierungen der Gebietskörperschaften in den Kultursektor unterbinden. Die Gemeinschaft hat es sich vielmehr zu Aufgabe gemacht, die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Kulturbereich zu ergänzen, unterstützen und ihnen fördernd unter die Arme zu greifen. Das vorliegende Werk zeigt, wie sich die Kompetenzverteilung im Kulturbereich zwischen dem Bund, den Ländern und der Europäischen Gemeinschaft gestaltet. Dieses wird durch die Darstellung verschiedener Bereiche, wie etwa dem Schutz des nationalen Kulturgutes im Binnenmarkt, das Urheberrecht, die sozialrechtliche Stellung der Künstler, sowie anhand steuerlicher Aspekte anschaulich gemacht.