Organisationsrecht der Landesbanken und öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten
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In der rechtswissenschaftlichen Literatur ist das Organisationsrecht öffentlich-rechtlicher Kredit- und Versicherungsanstalten bislang nur vereinzelt behandelt worden. Diese Arbeit dient der systematischen Aufarbeitung dieses Rechtsgebiets. Das Organisationsrecht öffentlich-rechtlicher Anstalten wird dem privatrechtlich organisierter Unternehmen gegenübergestellt. Im Mittelpunkt steht die Organverfassung der Landesbanken und öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten und die Frage ihrer Ausgestaltung nach dem Maßstab gesellschaftsrechtlicher Strukturprinzipien. Die landesrechtlichen Unterschiede bei der internen Anstaltsorganisation finden Berücksichtigung. Aus aktuellem Anlaß setzt sich die Autorin auch mit der Vereinbarkeit staatlicher Haftungsübernahme mittels Anstaltslast und Gewährträgerhaftung im Bereich der Landesbanken mit dem gemeinschaftsrechtlichen Beihilfeverbot nach Artikel 92 EGV auseinander und bejaht diese im Ergebnis.