Die Rechte der Aktionäre in Deutschland und Bulgarien
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Die Aktiengesellschaft ist eine der bedeutendsten Kooperationsformen von Kapitaleigentümern zum gemeinsamen Betreiben wirtschaftlicher Tätigkeit. Die Rolle der AG für die Entwicklung der Weltwirtschaft ist von so ausschlaggebender Bedeutung, daß ihre Entstehung von manchen Autoren mit Recht der Erfindung der Dampfmaschine und der Entdeckung der Elektrizität gleichgesetzt wird. Ohne die Aktiengesellschaft sähe die Welt heute ganz anders aus, und ihre Rolle für die globale Weltwirtschaft von morgen wird noch größer sein. Die Aktiengesellschaft als wirtschaftliche Vereinsform dient in der Regel zur Sammlung vieler, relativ kleiner Kapitalbeträge, die in ihrer Massierung die angestrebte wirtschaftliche Tätigkeit und Erfolg ermöglichen. Die Aktionäre werden durch ihre Kapitaleinlagen in die AG keine eigentlichen Eigentümer; sie bleiben nur Miteigentümer eines Bruchteils des gemeinsamen gesellschaftlichen Vermögens, belegt mit der entsprechenden Anzahl von Aktien. Ihren Kapitalanteil am Vermögen können sie von der Gesellschaft nicht zurückerhalten (ausgenommen im Fall von deren Liquidation). Die Aktionäre haben nur die Möglichkeit, ihren Anteil (an der Börse) zu verkaufen, ohne jegliche Gewähr, daß dabei sein tatsächlicher Wert rückerstattet wird. Als Korrelat für ihr Vertrauen in die Gesellschaft und für die Hingabe ihres Kapitals erhalten die Aktionäre die Mitgliedschaft an der Aktiengesellschaft, die ihnen konkrete Rechte und Pflichten gewährt. Aus dieser Konstellation der Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ergibt sich die fundamentale Bedeutung des rechtlichen Problems für die Einhaltung und den Schutz der Rechte der Aktionäre. Diesem Problem widmet sich auch das Buch.