Haftungs- und Vermögensfolgen bei Sitzverlegung ausländischer Kapitalgesellschaften ins Inland
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Die Rechtsfolgen der Sitzverlegung ausländischer Kapitalgesellschaften ins Inland sind – auch was die diesbezügliche Rechtsprechung angeht – weitgehend ungewiß. So beurteilt sich die Rechtsnatur unter Anwendung der Realsitztheorie nach inländischem Gesellschaftsrecht. Die Rechtsprechung versagt deshalb – mangels Eintragung im inländischen Handelsregister – ausländischen Briefkastengesellschaften die Anerkennung in Deutschland. Auch nach der «Centros Ltd.»-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird diese Theorie von der Rechtspraxis weiterhin als maßgebend zugrunde gelegt. Die Nichtanerkennung ausländischer Kapitalgesellschaften kann weitreichende Haftungs- und Vermögensfolgen haben. Ein zentrales Anliegen dieser Arbeit ist die Auseinandersetzung mit folgenden Fragestellungen: Wem steht das Gesellschaftsvermögen zu? Wer haftet für die Gesellschaftsverbindlichkeiten?