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Das Vorsichts- und Objektivierungsprinzip im deutschen Bilanzrecht
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Hauptzweck der Handelsbilanz ist die Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Betrags. Damit verbunden ist das Ziel des Gläubigerschutzes, das jedoch durch das Vorsichtsprinzip nach geltendem Recht nur unzureichend erfüllt wird. Eine Loslösung vom Vorsichts- und eine stärkere Orientierung am Objektivierungsprinzip scheint daher - auch vor dem Hintergrund einer Internationalisierung des Bilanzrechts - notwendig. Hans-Dieter Fladung erarbeitet alternative Lösungsmöglichkeiten für den Gläubigerschutz und schlägt eine geänderte Aufgabenteilung zwischen Gesellschafts- und Bilanzrecht vor. Der Autor entwickelt Bilanznormen, die den Ausschüttungsbemessungs-, Steuerbemessungs- und Informationszwecksetzungen gerecht werden.
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2000
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