Rissbildung infolge Setzungszwang in historischem Natursteinmauerwerk
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Ungleichmäßige Setzungen erzeugen in Wandscheiben Biegebeanspruchungen, die zu Rissen im Mauerwerk führen. Die Ursachen von Satzungsunterschieden sind vielfältig. Kriechsetzungen, Grundwasserabsenkungen u. a. m. führen zu Setzungen bzw. Setzungsunterschieden im bindigen Baugrund. Statisch-konstruktive Eingriffe, z. B. bei einer Umnutzung, verändern die Gründungsreaktionen. Erneute Setzungen bzw. Satzungsdifferenzen können hervorgerufen werden. Die Satzungsunterschiede erzeugen Zwangsreaktionen in der aufgehenden Konstruktion in der Gründung und dem Baugrund. Zulässige Satzungsunterschiede wurden bisher über Beobachtungen an Bauwerken hergeleitet. Ein Tragmodell unter Berücksichtigung der mechanischen Eigenschaften von Mauerwerk, Gründung und Baugrund fehlt bisher. Die vorliegende Arbeit gibt Anhaltspunkte über zulässige Satzungsdifferenzen von Wandscheiben und Gründungen, die nicht zur Rissbildung in der Wandscheibe führen. Nach Rissbildung (Zustand II) weist das Mauerwerk in Abhängigkeit der mechanischen Eigenschaften von Mauerwerk und Gründung weiterhin eine Biegetragfähigkeit auf. Die Wiederherstellung der Biegetragfähigkeit nach Rissbildung kann u. a. durch eine Vorspannung ohne Verbund erfolgen.