Das älteste Tübinger Ehebuch
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Im Zuge der Neuordnung des evangelischen Kirchenwesens in Württemberg wurden 1558 die Kirchenbücher, d. h. Tauf-, Ehe- und Sterberegister, eingeführt -eine Fundgrube u. a. für Genealogen, Historiker, Volks- und Namenkundler, Germanisten oder Theologen. Der Band macht das älteste Tübinger Ehebuch für den Zeitraum von 1553 bis 1614 erstmals in gedruckter Form der Forschung zugänglich. Aufschlussreich ist das Ehebuch vor allem deshalb, weil etwa die Hälfte der erfassten Personen nicht aus Tübingen, sondern aufgrund der Universität, des Collegiums illustre und des Hofgerichts aus dem gesamten deutschen Sprachraum stammt. Auch Einwohner katholischer Gebiete, die mit der Reformation sympathisierten, ließen sich in Tübingen trauen. Daher ist das Ehebuch eine wertvolle Quelle für eine Zeit, in der konfessionelle Grenzen noch nicht verfestigt waren. Ein Personen-, Berufs- und Ortsregister rundet den Band ab.