Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten
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Der Modernisierungsprozess im zum Großherzogtum avancierten Hessen-Darmstadt wurde von einer aufgeklärten Reformbürokratie, aber zeitweilig auch von einem Regenten getragen, der schon vor Ausbruch der Französischen Revolution eine erste Reformepoche einzuleiten suchte. Daher lassen sich die am französischen Vorbild orientierten Maßnahmen und jene, die auf früher angelegten Reformgedanken der Aufklärung basierten, nicht immer klar unterscheiden. Die hier publizierten Dokumente zeigen außerdem die Grenzen des Reformstaats auf: Der durch die Rheinbundsouveränität etablierte bürokratische Absolutismus in Hessen-Darmstadt löste ab 1815 eine oppositionelle Protestbewegung aus, die schließlich, nach heftigen Verfassungskämpfen, die erste hessische Verfassung von 1820 erzwang. Zu den wichtigsten hier edierten Quellen zählen die Verordnungen zu den Regierungs-, Verwaltungs-, Steuer- und Finanzreformen, zu den Neuerungen auf sozialem Sektor, die Akten zu den intensiven Verfassungsauseinandersetzungen und schließlich die Verfassung selbst.