Bedarf für Fahrradabstellplätze bei unterschiedlichen Grundstücksnutzungen
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Die Bauordnungen der Länder ermöglichen beim Bau oder bei wesentlichen Änderungen von Wohngebäuden und von Gebäuden, in denen Ziele des Radverkehrs liegen, die Forderung zum Bau von Fahrradabstellplätzen. In den meisten Ländern können die Gemeinden entsprechende Ortssatzungen erlassen. Einige Länder legen diese Verpflichtungen in den Landesbauordnungen fest. In der Praxis bestehen verbreitet Unsicherheiten über eine angemessene Zahl von Abstellplätzen. Diese Unsicherheit kann der Einführung von Abstellsatzungen der Kommunen entgegenstehen. Ziel der Untersuchung war somit, Orientierungswerte für den Bedarf an Fahrradabstellplätzen bei unterschiedlichen Grundstücksnutzungen herauszuarbeiten. Die Orientierungswerte sollen zur Festlegung von Bedarfsziffern der Bauordnungen bzw. in kommunalen Satzungen dienen. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit den Regelungen wurden Gebäudenutzungen herausgearbeitet, bei denen in der Praxis Unsicherheiten über den Bedarf an Abstellplätzen besteht. Die Nachfrage nach Abstellplätzen wurde bei Untersuchungsbeispielen für diese Gebäudenutzungen durch Zählungen abgestellter Fahrräder und durch Befragungen ermittelt. Bei Büronutzungen und bei büroartigen Dienstleistungsnutzungen ist die Nachfrage durch die Radverkehrsanteile der Mitarbeiter und durch die Kundenfrequenzen geprägt. Bei Einzelhandelsnutzungen lassen sich - ladenartiger Einzelhandel des periodischen Bedarfs - Einzelhandel des aperiodischen Bedarfs,- - Einzelhandelsmärkte unter 1.200 m2 Fläche und - großflächiger Einzelhandel unterscheiden. Aufgrund ihrer Arbeitsplatzdichten, Kundenfrequenzen und aufgeprägt abweichender Radverkehrsanteile haben sie eine unterschiedliche Nachfrage nach Abstellplätzen Großeinrichtungen der Freizeit mit überörtlichen Einzugsbereichen, wie z. B. Kinocenter, haben eine erheblich niedrigere Nachfrage, als die meisten bestehender Regelungen veranschlagen. Die Radverkehrsanteile am Zielverkehr der Gebäudenutzer können beeinflusst sein durch - die Lage eines Gebäudes im Stadtgebiet, - die Ausstattung mit Kfz-Stellplätzen, - die ÖPNV-Erschließungsqualität und - die Topografie. Die hieraus abgeleiteten Orientierungswerte des Bedarfs an Abstellplätzen werden aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an die Lage und die Ausführung der Abstellplätze getrennt für Mitarbeiter und Kunden und zum anderen – entsprechend der derzeitigen Praxis – als Gesamtwert angegeben und beziehen sich auf einen Radverkehrsanteil von 10%. Der Originalbericht enthält als Anhang eine Dokumentation ausgewählter Regelungen zur Fahrradabstellplätzen (zum Beispiel Landesbauordnungen). Auf die Wiedergabe dieses Anhanges wurde in der vorliegenden Veröffentlichung verzichtet. Er liegt bei der Bundesanstalt für Straßenwesen vor und ist dort einsehbar. Hinweise auf den Anhang im Berichtstext wurden beibehalten.