Flexible Arbeitszeiten und alternative Beschäftigungsformen in der Personalplanung
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Die zunehmende Verbreitung flexibler Formen der Arbeitszeitgestaltung und alternativer, auch „atypisch“ genannter Formen der Beschäftigung, wie z. B. die erst zu Beginn des Jahres 2001 gesetzlich neu geregelten Teilzeitarbeits- und befristeten Beschäftigungsverhältnisse, wird in der Literatur ausführlich erörtert, jedoch beschränken sich diese Beiträge häufig auf die Beschreibung bzw. Erklärung der beobachtbaren Phänomene. Gestaltungsansätze im Rahmen der Personalbereitstellung bleiben demgegenüber unterrepräsentiert. Aufgrund der Komplexität von Entscheidungen im Rahmen der Personalbereitstellungsplanung haben sich Modelle der linearen Programmierung als geeignete Verfahren zur Behandlung solcher Fragestellungen erwiesen, doch fehlt es in der Literatur vielfach an einer Integration aktueller Regelungen zur Nutzung flexibler Arbeitszeiten und alternativer Beschäftigungsformen, was in dieser Arbeit geschieht. Die Problemstellung erfährt insofern eine Komplikation, als bei der Nutzung flexibler Arbeitszeiten und alternativer Beschäftigungsformen Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bestehen, welche diesen z. T. einen gleichberechtigten Einfluß auf die Entscheidungsfindung einräumen. In der Literatur wird eine Reihe von Modellen der Mehrzielentscheidung vorgestellt, deren Anwendung jedoch aus verschiedenen Gründen auf die in dieser Arbeit behandelten Entscheidungssituationen nicht adäquat erscheint. Eine Klasse von Kompromißmodellen, die in dieser Arbeit als geeignet angesehen wird, angemessene Lösungen für innerbetriebliche Verhandlungssituationen zu generieren, ist die der Verhandlungslösungen der kooperativen Spieltheorie. Diese verfügen aufgrund der expliziten Offenlegung der ihnen zugrundeliegenden mathematischen Eigenschaften und Vorstellungen gerechter Verhandlungsergebnisse über eine geeignete Grundlage zur Diskussion und Auswahl solcher Kompromißregeln, die im Zusammenspiel mit den o. a. Entscheidungsmodellen angewendet werden sollen.