Deutsche Direktinvestitionen in den USA
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Die USA sind für Deutschland das wichtigste Zielland für Direktinvestitionen. Bezüglich einer deutschen Direktinvestition in den USA muss der Investor eine Entscheidung über die Wahl der zivil- bzw. der steuerrechtlichen Struktur des Unternehmens treffen. Das US-Steuerrecht ermöglicht, die steuerliche Behandlung als Personen- oder Kapitalgesellschaft unabhängig von der zivilrechtlichen Rechtsform selbst bestimmen zu können (sog. check-the-box-regulations). Dies eröffnet für den deutschen Investor interessante Gestaltungsalternativen. So ist es durch eine entsprechende Ausnutzung des Wahlrechts der check-the-box-regulations möglich, Qualifikationskonflikte zwischen Deutschland und den USA bewusst herbeizuführen, wodurch sich erhebliche steuerliche Vorteile erzielen lassen.