Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
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Um im Durchschnitt den gleichen Lohn zu erhalten wie Männer, müssen Frauen in der EU noch einen langen Weg zurücklegen. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz und den Bestimmungen der EU liegt Entgeltdiskriminierung dann vor, wenn Frauen und Männer keinen gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten. Die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes hat Standards zur Umsetzung des Rechtes auf Entgeltgleichheit geschaffen. In der betrieblichen Praxis sind diese kaum bekannt. Eine zentrale Rolle kommt der geschlechtsneutralen Ausgestaltung der Arbeitsbewertung zu. Dabei sind die Tätigkeiten und Arbeitsanforderungen und nicht die Person, die eine Arbeit ausführt, zu bewerten. Im vorliegenden Sammelband wird über Erfahrungen in Österreich, der Schweiz, England und Deutschland mit diskriminierungsfreien Arbeitsbewertungssystemen berichtet und Strategien zur Umsetzung präsentiert. Die Darstellung von zwei österreichischen Pilotprojekten zeigt praxisnah, wie diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungssysteme in einem Unternehmen eingeführt und bestehende Systeme auf EU-Standard gebracht werden können.