Von der Realität überholt?
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Die Ereignisse von Erfurt haben das Thema auf die Tagesordnung gebracht: Welche Rolle kann und soll die Freiwillige Selbstkontrolle der Sender bei der Umsetzung des Jugendmedienschutzes spielen? Laut Rundfunkstaatsvertrag lag die Aufsicht über kinder- und jugendgefährdende Fernsehinhalte bisher bei den Landesmedienanstalten. Für den Autor ergeben sich aus der Übertragung der Verantwortung im Jugendschutz zwei Optionen: eine effektivere Prüfung von medialen Produkten sowie ein notwendiger Diskurs über deren wissenschaftliche Begründungen. Angesichts der Entwicklung des internationalen Medienmarktes müssen auch in dieser Frage europäische Antworten gefunden werden. Hierfür bietet ein Überblick über die verschiedenen entwicklungspsychologischen Konzepte in anderen EU-Ländern Vergleichsperspektiven. Den Bestrebungen einer immer differenzierteren Altersabstufung wird dabei in diesem Report ein zweistufiges Modell gegenüber gestellt, welches davon ausgeht, dass Begrenzungen und Verbote für Kinder aus anderen Gründen plausibel sind als gegenüber Jugendlichen. Weitere Differenzierungen wären nur in Einklang mit einer konsequenten Erziehungspraxis im familiären Medienverhalten sinnvoll. Diese mit dem Jugendmedienschutz zusammenhängende Verantwortung kann jedoch nicht von den Eltern allein wahrgenommen werden; auch gesellschaftliche Gruppen sind gefordert, sich im Rahmen eines demokratischen Konsenses über Normen und Rituale öffentlich zugänglicher Informationen zu verständigen.