Untersuchungen über die Rauchentwicklung bei Kabeln als Grundlage für die Festlegung von Grenzwerten
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Als elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten gelten Kabel, welche entweder die Anforderungen nach DIN VDE 0472 Prüfart C (Brandausbreitung) und Teil 816 (Rauchentwicklung) oder die Bestimmungen für die Baustoffklasse B1 nach DIN 4102 Teil 1 in Verbindung mit DIN 4102 Teil 16 (Brandausbreitung) erfüllen. Gemäß DIN 4102 dürfen Kabel mit verbessertem Brandverhalten nur eine geringe Rauchentwicklung aufweisen. Für diese wurden bislang jedoch keine Grenzwerte festgelegt. Im Rahmen der Forschungsstudie sind an jeweils gleichen Kabeln sowohl Untersuchungen nach DIN VDE 0472 als auch nach DIN 4102 durchgeführt worden. Geprüft wurde hierbei, ob zwischen der Rauchentwicklung beim Brandschachtversuch nach DIN 4102 und der Rauchentwicklungsprüfung nach DIN VDE 0472 eine Korrelation besteht, die es gestattet, einen Vorschlag für die Festlegung von Grenzwerten der Rauchentwicklung beim Brandschachtversuch nach DIN 4102 Teil 1 abzuleiten. Untersucht wurden Kabel in ein- und zweilagiger Anordnung. Die Mehrzahl der Kabel wies eine intensive Brandentwicklung und starke Brandausbreitung auf. Auf Basis dieser Erfahrungen wird empfohlen, für den zehn Minuten dauernden Brandschachtversuch den Grenzwert von 100 % x Min. für Kabel der Kategorie „mit geringer Rauchentwicklung“ festzulegen.