Gneist als Zivilrechtslehrer
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Rudolf von Gneist ist als einer der großen Staatsrechtslehrer des 19. Jahrhunderts bekannt. Auf zivilrechtlichem Gebiet hat er – außer seiner Dissertation – nichts Schriftliches veröffentlicht. Die hier transkribierte und kommentierte, 1200 handschriftliche Seiten umfassende und sicherlich nahezu wörtliche Mitschrift von Gneists Pandekten- und Erbrechtsvorlesung an der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität – in einem Nachlass aufgefunden – stellt eine rechtshistorische Quelle besonderer Art dar. Sie wirft ein neues Licht auf den liberalen Rechtsgelehrten Gneist und hilft auch, seine zeitweilige politische Kaltstellung in der Restaurationsphase des ersten nachmärzlichen Jahrzehnts neu zu beurteilen. Der Verfasser der Mitschrift war der Kölner Student Robert Esser, der später als Anwalt Kommentare zum Gesellschaftsrecht verfasste und als Präsident des Zentral-Dombau-Vereins in Köln hervorgetreten ist.