Strafvollzugsgesetz
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Langtext Dieser Kommentar erläutert das Strafvollzugsgesetz in besonders prägnanter Form. Er orientiert sich konsequent an den Bedürfnissen der Arbeitspraxis des mit strafvollzugsrechtlichen Fragen befassten Juristen sowie des im Strafvollzug Bediensteten. In besonderem Maße vermittelt das Werk einen schnellen Überblick über die praktische Handhabung in den Anstalten. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist vollständig berücksichtigt. Eingearbeitet sind auch die in einschlägigen Datenbanken veröffentlichten Entscheidungen. Die Kommentierung zeichnet sich durch eine besonders gute Lesbarkeit und eine klare und übersichtliche Gliederung aus. - Kommentierung der Länderrechte - orientiert sich an den Bedürfnissen der Arbeitspraxis - gute Lesbarkeit und eine klare und übersichtliche Gliederung Die dritte Auflage dieses Werkes befindet sich auf dem Stand Anfang 2011. Neben der Einarbeitung der neuesten Rechtsprechung und Literatur sind selbstverständlich alle Novellierungen des Strafvollzugsgesetzes berücksichtigt. Immer größeren Einfluss gewinnen die im Zuge der Föderalismusreform fortschreitenden Entwicklungen in den Ländern. So erläutert die Neuauflage erstmals - das am 1.1.2010 in Kraft getretene Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg vom 10. November 2009 sowie - das am 1.11.2010 in Kraft getretene neue Strafvollzugsgesetz des Landes Hessen. - In weiten Teilen neu erläutert wird darüber hinaus das am 1.9.2009 in Kraft getretene Hamburgische Strafvollzugsgesetz, das mit umfassenden Neuregelungen an die Stelle des Landesstrafvollzugsgesetzes vom 14.12.2007 getreten ist. - Eingearbeitet sind darüber hinaus - zwei Novellierungen des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes, die indessen Artikel 104 und 205 betreffen sowie - umfangreiche Modifikationen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes durch Änderungsgesetze vom Februar und März 2009. - - In den übrigen Bundesländern sind die gesetzgeberischen Planungen hinsichtlich des Erwachsenenstrafvollzuges derzeit noch unsicher; das Werk informiert insoweit aber über den aktuellen Entwicklungsstand. Ministerialdirigent Dr. Frank Arloth ist Leiter der Abteilung Justizvollzug im Bayerischen Ministerium der Justiz und Honorarprofessor an der Universität Augsburg. Seine langjährigen beruflichen Erfahrungen bieten die Gewähr für eine Kommentierung, die sich auf hohem Niveau ganz an den Erfordernissen der Praxis orientiert. Für Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte, Bewährungshelfer und Mitarbeiter im Strafvollzug.