Insolvenzen und Steuern
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Insolvenz- und Steuerrecht bedingen sich gegenseitig und führen in der Praxis zu unterschiedlichen Problemfeldern und Fragestellungen. Kenntnisse in dieser Spezialmaterie sind für Insolvenzverwalter, aber auch für den Berater, der Unternehmen in der Insolvenz steuerlich betreut, zwingend erforderlich. Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungsanweisungen, die zu diesem Themenkreis ergangen sind, sind für den Praktiker kaum noch überschaubar. Der Schwerpunkt der Neuauflage liegt deshalb in der systematischen Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen. Die erforderlichen insolvenzrechtlichen Regelungen werden in dem zum Verständnis notwendigen Umfang dargestellt. Das Buch gibt Insolvenzverwaltern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Insolvenz- und Finanzrichtern sowie Verwaltungs- und Wirtschaftspraktikern eine schnelle Antwort auf alle Fragestellungen, die in der Praxis auftreten. Die zahlreichen, aktuellen Fundstellen ermöglichen bei Bedarf einen vertiefenden Einstieg. Systematisch geschlossene Abhandlungen in klarer Sprache, die durch Schaubilder, Synopsen und praktische Fälle aufgelockert werden, erleichtern den schnellen Einstieg in die komplizierte Materie. Die Neuauflage berücksichtigt die Gesetzesänderungen durch das Insolvenzänderungsgesetz zum 1.12.2001 sowie die entsprechenden steuerrechtlichen Änderungen. Zahlreiche praxisrelevante Themen wie z. B. die geänderte Anfechtungsrechtsprechung, die Freigabe ganzer Unternehmensteile, Auskunftspflichten im Insolvenzverfahren sind neu aufgenommen worden. In der Praxis zeigt sich, dass sich gerade die Behandlung der Umsatzsteuer in der Insolvenz zu einem Schwerpunktthema entwickelt hat. Deshalb ist der Bereich Umsatzsteuer komplett neu konzipiert und an die aktuellen praktischen Erfordernisse angepasst worden. Aus dem Inhalt: I. Allgemeiner Teil: Überblick über das Regelinsolvenzverfahren. Das Besteuerungs- und Erhebungsverfahren in der Insolvenz. Durchsetzung von Steuerforderungen. Rechnungslegungspflichten des Insolvenzverwalters. Die Befreiung des Schuldners von seinen Verbindlichkeiten. Haftungsinanspruchnahme. II. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen: Einkommensteuer. Körperschaftsteuer. Gewerbesteuer. Umsatzsteuer. Sonstige Steuern und Nebenforderungen.