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Investitionsförderung in der Pflegeversicherung

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Die Arbeit setzt sich mit der Investitionskostenförderung der Länder im Bereich der Pflegeversicherung und ihren verfassungsrechtlichen wie europarechtlichen Konsequenzen auseinander. Die Zulassung der Pflegeeinrichtung zur pflegerischen Versorgung wird durch den § 72 SGB XI geregelt. Jede geeignete Einrichtung hat einen Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages. Der Bundesgesetzgeber hat dabei bewusst auf die Angebotssteuerung durch Bedarfsprüfung verzichtet. Dadurch soll der Wettbewerb unter den einzelnen Pflegeeinrichtungen gefördert werden. Die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen werden von den Pflegekassen mit Hilfe der Pflegevergütung vergütet. Diese deckt aber nur die Betriebskosten, nicht aber die den Einrichtungen bereits entstandenen bzw. laufend entstehenden Investitions- und Folgekosten ab. Diese Kosten können die Pflegeeinrichtungen aber den Pflegebedürftigen nach § 82 Abs. 3, 4 SGB XI in Rechnung stellen, wenn und soweit die Länder die Kosten nicht durch eine entsprechende Förderung übernehmen. Um zu verhindern, dass ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen durch notwendige Pflege abhängig von der Sozialhilfe wird, haben sich alle Bundesländer zu einer Förderung der Investitionskosten entschlossen. Die Ausgestaltung der Förderung erfolgt jedoch auf sehr unterschiedliche Weise. In der Mehrheit haben die Landesgesetzgeber die Förderung mit einer Bedarfsplanung verknüpft. Dadurch kristallisiert sich das untersuchte Rechtsproblem heraus. Dürfen die Länder im Pflegebereich eine Angebotssteuerung durch Bedarfsprüfung einführen, obwohl das SGB XI die Zulassung der Einrichtungen gerade nicht von Bedarfsgesichtspunkten abhängig macht. Die einschlägigen landesgesetzlichen Regelungen könnten gegen die bundesstaatliche Kompetenzordnung, das Grundrecht der Berufsfreiheit und den Gleichheitssatz sowie gegen das Beihilfeverbot des europäischen Wettbewerbsrechts verstoßen. Die Autorin untersucht zunächst die Umsetzung der landesrechtlichen Regelungen über die Förderungen der Investitionen im Bereich der Pflege und setzt sich dann kritisch mit den verfassungs- und europarechtlichen Folgen und Auswirkungen der gewählten Förderungsformen auseinander.

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2003

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