Rechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
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Die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß §§ 99-101 BetrVG ist eine Kernaufgabe der Betriebsverfassung. Egal ob Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung - Entscheidungen in diesem Bereich haben nachhaltigen Einfluss auf die Biografie der einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung. Es gilt, die Rechte der einzelnen Beschäftigten bestmöglich zu wahren, ohne die kollektiven Interessen der Belegschaft aus dem Auge zu verlieren. Der praxisorientierte Ratgeber schildert detailliert die Beteiligungs- und Durchsetzungsrechte des Betriebsrats. Ein Stichwortregister sowie grafische Darstellungen und Musterschreiben ergänzen den ausführlichen Ratgeber.