Die anwaltliche Kapitalgesellschaft - insbesondere die Anwalts-AG
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Das Recht der Freien Berufe und speziell das der Rechtsanwälte ist seit einiger Zeit in Bewegung. Neue politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen machen hier oftmals ein Umdenken erforderlich. Dabei stehen sich vielfach traditionelle Berufsauffassung und Fortschrittsglaube scheinbar unversöhnlich gegenüber. Ein Teil dieser Entwicklung ist die Öffnung der kapitalgesellschaftlichen Rechtsformen für die anwaltliche Berufsausübung. In zwei Entscheidungen aus den Jahren 1994 und 2000 hat hier das BayObLG erst der Anwalts-GmbH, dann der Anwalts-AG den Weg bereitet. Obwohl die Anwalts-GmbH nun mittlerweile gesetzlich geregelt ist, bleiben insbesondere im Hinblick auf die Anwalts-AG noch viele Fragen offen, die diese Arbeit untersucht.