Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten in Deutschland
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Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, ob und inwieweit es rechtlich in Deutschland möglich war und ist, daß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte gemeinsam, in einer Gesellschaft für ihre Mandanten Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung erbringen. Im ersten Teil wird der Bedarf nach und die Zweckmäßigkeit von interdisziplinärer Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten untersucht. In diesem Zusammenhang werden kurz die allgemeinen Berufspflichten von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten und etwaige Überschneidungen der Berufsfelder dargelegt. Anschließend erläutert die Verfasserin zwei praktische Beispiele für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der drei genannten Berufsgruppen, den Unternehmenskauf und die Insolvenzverwaltung. Die Verfasserin setzt sich im Rahmen des zweiten Beispiels mit der Entscheidung des Gesetzgebers auseinander, gemäß § 56 Abs. 1 InsO nur natürliche Personen zur Bestellung als Insolvenzverwalter zuzulassen. Im zweiten Teil wird die historische Entwicklung der Berufe Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt angefangen von den historischen Anfängen dieser Berufe bis zur heutigen Zeit dargestellt. Insbesondere wird in diesem Teil die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit dieser drei Berufsgruppen sowie der Einfluß der Rechtsprechung auf diese Entwicklung nachgezeichnet. Im dritten Teil der Arbeit werden die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten und berufsrechtlichen Grenzen einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten anhand der Rechtsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Partnerschaftsgesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Aktiengesellschaft untersucht. Schwerpunkt dieses Teils der Arbeit ist die Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Sternsozietät für Rechtsanwälte sowie der Mehrheitserfordernisse hinsichtlich der Geschäftsanteile, Stimmrechte und Anzahl der Geschäftsführer in einer Berufsgesellschaft.