Patentverletzungsverfahren
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Ansprüche wegen Verletzung von Patenten spielen in der Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes eine große Rolle. Die Streitwerte sind oft erheblich. Umso wichtiger ist es, neben den materiellrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl die zur Verfügung stehenden außergerichtlichen Maßnahmen als auch die Verfahrensarten bei den Patentämtern und vor deutschen und europäischen Gerichten mit ihren verschiedenen Voraussetzungen und Besonderheiten zu beherrschen. Dieser Leitfaden eines international erfahrenen Praktikers vermittelt die nötigen Kenntnisse und ermöglicht es sowohl Anspruchstellern als auch Anspruchsgegnern, Verfahrensschritte taktisch richtig zu planen, Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und unnötige Risiken zu vermeiden. Sechs Formulierungsmuster tragen zum Gebrauchswert des Buches bei. - aktuell - prägnant und übersichtlich - für die unmittelbare Anwendung in der Praxis geeignet Die zweite Auflage berücksichtigt neuere Rechtsprechung und Literatur sowie gesetzliche Änderungen des Patentgesetzes bis Anfang 2010. Von besonderer Bedeutung für die patentrechtliche Praxis ist das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts sowie das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (DurchsetzungsG), mit dem die Enforcement-Richtlinie 2004/48 vom in nationales Recht umgesetzt wurde. So definiert das Patentgesetz nun neue Ansprüche wegen Patentverletzung (Auskunft zur Schadensersatzdurchsetzung, Besichtigung, Entfernung aus den Vertriebswegen, Rückruf, Urkundenvorlage, Urteilsbekanntmachung), die die Rechtsposition des Patentinhabers deutlich gestärkt haben. Diese neuen Ansprüche sind auch im Musterteil berücksichtigt. Dr. Johann Pitz vertritt Unternehmen in multinationalen Patentstreitfällen vor den Zivilgerichten und dem BPatG. Er ist Mitglied des Fachausschusses Patentrecht der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und als Mediator (DAA) bei der Rechtsanwaltskammer München registriert. Bei C. H. Beck ist er Mitverfasser mehrerer Formularbücher. Rechts- und Patentanwälte, Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, Beamte des DPMA und des EPA, Richter der für Gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Kammern der Landgerichte bzw. Senate der Oberlandesgerichte, des BPatG und des BGH.