Recht im Pluralismus
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Wie sich die vielfältige Freiheit des Individuums und die notwendige Ordnung des Zusammenlebens im staatlichen Verband auf der Basis eines wertgebundenen Verantwortungsdenkens in ein (ge)rechtes Verhältnis bringen lassen: dies ist die Grundfrage und das Leitmotiv, die das Werk und das Wirken des Bayreuther Staatsrechtslehrers Walter Schmitt Glaeser in Rechtswissenschaft und Staatspraxis prägen. Der Titel der ihm zum 70. Geburtstag gewidmeten Festschrift nimmt diese Programmatik auf und repräsentiert sie: „Recht im Pluralismus“. Unter diesem Thema hat sich ein Kreis von Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland zusammengefunden, die dem Jubilar über die Jahre hinweg in Wissenschaft, Gerichtsbarkeit und Politik als Kollegen, als Freunde oder aus sonstiger Verbundenheit begegnet sind und die diese Zugewandtheit im akademischen Stil des Festschriftbeitrags bekräftigen. Mit ihren je individuellen Akzentsetzungen und Blickrichtungen dokumentieren die Beiträge in ihrer Zusammenschau ein ebenso facettenreiches wie spannungsvolles Bild der hochgradig ausdifferenzierten Rechtsordnung einer (sozial)rechtsstaatlich und demokratisch verfaßten, pluralistischen Gesellschaft. Das Spektrum umfaßt tagesaktuelle wie historische, rechtsgrundsätzliche wie rechtspraktische, staatsrechtliche wie verwaltungsrechtliche, verfassungspolitische wie verfassungsvergleichende Problemstellungen in den Bereichen Grundrechte und Demokratie, Organisation und Kompetenzen, Rechtsschutz und Verfahren, Innere Sicherheit und Medien, Wettbewerb und Steuern, Europäische Union und internationale Entwicklungen. Die Gruppierung der Beiträge markiert in gewisser Weise zugleich die Interessenfelder des Jubilars, für den die Arbeit am öffentlichen Recht, ob als Wissenschaftler oder als Politiker, stets republikanischer Dienst zum Wohle des Gemeinwesens war und ist.