Strukturen und Methoden der Rechtsprechungsänderung
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Wann ändert ein Gericht die Rechtsprechung? Welcher Argumente bedient es sich dabei und in welchem Zusammenhang stehen diese mit den vorherigen und nachfolgenden Entscheidungen? Diesen Fragen geht die Untersuchung nach, indem sie zunächst den Begriff und die Arten einer Änderung analysiert, die etwa verdeutlichen, warum die Gerichte bei einer Änderung das Vertrauen der Prozessparteien nicht stets berücksichtigen müssen. Sodann verdeutlicht eine empirische Analyse die wiederkehrenden Strukturen und Methoden einer Änderung, wobei sich markante Unterschiede zwischen den Änderungsquoten des BVerfG und des BGH zeigen. Ähnliche Unterschiede treten im folgenden Vergleich der deutschen und amerikanischen Rechtsprechung hervor, was auf einen Zusammenhang zwischen der Dogmatisierung eines Rechtssystems und der Ausdrücklichkeit seiner Änderungen hindeutet. Abschließend untersucht die Arbeit die Möglichkeiten einer Präjudizienbindung und kommt zum Ergebnis, dass die verfassungsrechtlich gebotene Einheitlichkeit der Rechtsprechung eine Kombination der formellen Abstimmungsmechanismen wie der Vorlagepflicht nach § 132 GVG mit einer materiellen Kooperationspflicht der Gerichte erfordert.