Aufbewahrungspflichten
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Mit den Änderungen der Betriebsprüfungsordnung ab für die elektronische Aufbewahrung! Belege, Abrechnungen, Steuerunterlagen, Personalakten, Kalkulationen. wissen Sie, wie lange Sie diese Unterlagen aufbewahren müssen? Eine vorzeitige Vernichtung kann dazu führen, dass das Finanzamt Ihre Buchhaltung verwirft oder Sie eine höhere Vorsteuer zahlen müssen. Dieser Ratgeber sagt Ihnen übersichtlich und kompetent, wie lange Sie gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet sind. Tabellen von A-Z geben Ihnen einen Überblick, was Sie wann entsorgen können. Sie erfahren: welche Geschäftsunterlagen auf CD gebrannt werden dürfen bei welchen Unterlagen Sie zusätzlich das Original aufbewahren müssen Vorschriften zur Geheimhaltung bestimmter Daten und wie hoch das Einsichtsrecht des Betriebsprüfers in Ihr EDV-System ist.